FDP Rödermark. Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Förderung für das Badehaus
Förderung für das Badehaus

Pressemeldung der FDP Rödermark.
FDP Fraktion fragt: Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Liberale haken nach: „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung …
Die Hessische Landesregierung hat für bzw. ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm („SWIM“) fördert die Hessische Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund bereits Ende 2018 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Rödermark gestellt. Seit Beantwortung dieser Anfrage der FDP durch den Magistrat (Fördermaßnahmen in Höhe von 346.000 € netto; Zuwendungen maximal bei 30% – daher Eigenanteil der Stadt Rödermark i.H.v 242.000 €) ruht der See (bzw. das Bad) komplett still.

„Mit Blick auf die möglichen Investitionszuschüsse des Landes Hessen aus dem „SWIM“- Programm zur Sanierung und Modernisierung des Badehauses“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „hat die FDP aktuell eine Anfrage an den Magistrat gerichtet: Die FDP Fraktion bittet dabei um Aufklärung dahingehend, wann die Stadt Rödermark den Investitionskostenzuschuss für das Badehaus beim Kreis Offenbach in welcher konkreten Höhe eingereicht bzw. beantragt hat und ob diese Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark für das Badehaus mittlerweile in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste des Kreises Offenbach mit einem entsprechenden zeitlichen Realisierungshorizont aufgenommen wurde“.

„Wir hoffen sehr“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Stadt Rödermark rechtzeitig die maximal möglichen Fördermittel aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung für das Badehaus beim Kreis Offenbach angemeldet (Vorhabenanmeldung) hat und diese Finanzmittel zur baulichen Sanierung und Modernisierung des Badehauses schnellstmöglich seitens des Landes Hessen zur Verfügung gestellt werden können.“


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

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