FDP Rödermark. Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Förderung für das Badehaus
Förderung für das Badehaus

Pressemeldung der FDP Rödermark.
FDP Fraktion fragt: Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Liberale haken nach: „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung …
Die Hessische Landesregierung hat für bzw. ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm („SWIM“) fördert die Hessische Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund bereits Ende 2018 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Rödermark gestellt. Seit Beantwortung dieser Anfrage der FDP durch den Magistrat (Fördermaßnahmen in Höhe von 346.000 € netto; Zuwendungen maximal bei 30% – daher Eigenanteil der Stadt Rödermark i.H.v 242.000 €) ruht der See (bzw. das Bad) komplett still.

„Mit Blick auf die möglichen Investitionszuschüsse des Landes Hessen aus dem „SWIM“- Programm zur Sanierung und Modernisierung des Badehauses“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „hat die FDP aktuell eine Anfrage an den Magistrat gerichtet: Die FDP Fraktion bittet dabei um Aufklärung dahingehend, wann die Stadt Rödermark den Investitionskostenzuschuss für das Badehaus beim Kreis Offenbach in welcher konkreten Höhe eingereicht bzw. beantragt hat und ob diese Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark für das Badehaus mittlerweile in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste des Kreises Offenbach mit einem entsprechenden zeitlichen Realisierungshorizont aufgenommen wurde“.

„Wir hoffen sehr“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Stadt Rödermark rechtzeitig die maximal möglichen Fördermittel aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung für das Badehaus beim Kreis Offenbach angemeldet (Vorhabenanmeldung) hat und diese Finanzmittel zur baulichen Sanierung und Modernisierung des Badehauses schnellstmöglich seitens des Landes Hessen zur Verfügung gestellt werden können.“


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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