01. Verbote von Silvesterfeuerwerken
Inneres und Heimat/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will „Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen“. Das Silvesterfeuerwerk gehöre für viele Menschen „zum Jahreswechsel einfach dazu“ und sei „schön anzusehen“, habe jedoch auch eine Kehrseite, schreibt die Fraktion einem Antrag (19/16457). Dazu gehörten etwa ein „erhebliches Feinstaubaufkommen, hohe Verletzungsgefahr, Brände, Lärm, Rauch und Abfall“.
Zugleich führt die Fraktion aus, dass es in einigen Kommunen Diskussionen darüber gebe, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken auf professionelle, öffentliche Feuerwerke zu konzentrieren oder alternativ Licht- und Lasershows anzubieten. Knapp 60 Prozent der Deutschen befürworteten eine Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk und Böllern an Silvester in Innenstädten. Bislang stehe einer kommunalen Entscheidung jedoch eine unklare Rechtslage entgegen.
Um diese Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit herzustellen, soll nach dem Willen der Fraktion durch eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung „den zuständigen Behörden ermöglicht werden, Verbote für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern nach eigenem Ermessen zu verhängen“. Mit der Änderung werde „das Abbrennen aller pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk für den Privatgebrauch) erfasst“, heißt es dazu in der Begründung des Antrags. Den zuständigen Behörden werde „eine vollständige Untersagung von privatem Silvesterfeuerwerk ermöglicht“.
Quelle: Heute im Bundestag.
Rödermark intern.
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