NABU Rödermark
Helfer für Biotoppflege am Berngrund gesucht
Die über 2 ha große Pachtfläche des NABU am Berngrund vor den Toren Waldackers ist mit ihrem Flachsee, den großen Schilfbeständen sowie den wertvollen Sandmagerrasenflächen eines der bedeutendsten Biotope in Rödermark und ist Heimat von vielen seltenen Pflanzen- und Tierarten. Ziel des NABU ist es, diese Trockenrasen- und Schilfflächen zu erhalten, weshalb jedes Jahr der Aufwuchs an Weiden, Birken, Pappeln und Kiefern rückgeschnitten werden muss. Sonst würde das Areal innerhalb weniger Jahre verbuschen und seine besondere Flora und Fauna verlieren. Meist zu Jahresanfang steht für die Naturschützer des NABU Rödermark daher Biotoppflege in Form eines Arbeitseinsatzes an, bei dem wie immer externe freiwillige Helfer gerne gesehen und herzlich willkommen sind. Die diesjährige Entbuschungsaktion findet am Samstag, den 1. Februar zwischen 10 und 13 Uhr statt.
Treffpunkt ist die vom Zufahrtsweg zu den Vereinsheimen auf der rechten Seite gut sichtbare neue Beobachtungshütte des NABU am Berngrund, die im März für die Öffentlichkeit frei gegeben werden soll. Für Ausrüstung und Verpflegung ist gesorgt. Bitte festes Schuhwerk mitbringen. Weitere Infos bei Dr. Rüdiger Werner, nabu@pswerner.de oder 0170-3094095. Bei Dauerregen wird der Arbeitseinsatz verschoben.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?