Kritik am Kopftuchverbot. Arzt rudert zurück

(Aus faz.net) …. Nach heftiger Kritik am Kopftuchverbot in seiner Praxis hat sich ein Arzt aus Wächtersbach für sein Vorgehen entschuldigt. Er habe sich im Ton vergriffen, sagte der Mediziner in der osthessischen Stadt. Zuvor hatte er nach Informationen der „Gelnhäuser Neuen Zeitung“ auch in seinen Räumen eine Entschuldigung verteilt mit den Worten: „Die Probleme, wegen der ich diesen Zettel verfasst habe, kann ich nicht weg reden. Ich sehe aber heute deutlicher, dass ich mit den Formulierungen über das Ziel hinausgeschossen bin und Menschen verletzt habe. Das habe ich so nicht beabsichtigt.“

Der Hausarzt hatte in seiner Praxis ein Plakat mit „Spielregeln“ aufgehängt und unter anderem Kopftücher verboten….. Lesen Sie den ganzen Artikel unter faz.net
 
Lesen Sie hierzu den Artikel: Zu Kopftücher und Großfamilien in einer Arztpraxis


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.