(Aus faz.net) …. Nach heftiger Kritik am Kopftuchverbot in seiner Praxis hat sich ein Arzt aus Wächtersbach für sein Vorgehen entschuldigt. Er habe sich im Ton vergriffen, sagte der Mediziner in der osthessischen Stadt. Zuvor hatte er nach Informationen der „Gelnhäuser Neuen Zeitung“ auch in seinen Räumen eine Entschuldigung verteilt mit den Worten: „Die Probleme, wegen der ich diesen Zettel verfasst habe, kann ich nicht weg reden. Ich sehe aber heute deutlicher, dass ich mit den Formulierungen über das Ziel hinausgeschossen bin und Menschen verletzt habe. Das habe ich so nicht beabsichtigt.“
Der Hausarzt hatte in seiner Praxis ein Plakat mit „Spielregeln“ aufgehängt und unter anderem Kopftücher verboten….. Lesen Sie den ganzen Artikel unter faz.net
Lesen Sie hierzu den Artikel: Zu Kopftücher und Großfamilien in einer Arztpraxis
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?