Bebaubare Grundstücke in Rödermark müssen genutzt werden!

CDU Pressemitteilung. Grundsteuer C
CDU Pressemitteilung. Grundsteuer C

CDU Pressemeldung vom 12. März 2020
Bebaubare Grundstücke in Rödermark müssen zur Ansiedlung von Gewerbe und für Wohnungsbau genutzt werden!

Die Aufstellung des Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 zeigt derzeit sehr deutlich aus Sicht der CDU-Fraktion im Stadtparlament von Rödermark, dass die Einnahmenseite der Stadt verbessert werden muss. Große Sorge bereitet der CDU weiterhin die nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Grundstücke für die Gewerbeansiedlung und für Wohnbaumaßnahmen, insbesondere die Nichtnutzung brachliegender Grundstücke, auf denen eine Bebauung zugelassen ist. „Wir müssen uns um die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnbauzwecke und die Ansiedlung von Gewerbe kümmern!“ ist CDU- Stadtverbandsvorsitzender Ralph Hartung überzeugt. Die Fraktion hat dieses beraten und bringt diesbezüglich einen Haushaltsprüfungsantrag in die parlamentarischen Beratungen ein. „Die Grundsteuer C ist ein denkbares Instrument!“, berichtet CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert. „Um beurteilen zu können, ob die Grundsteuer C zweckdienlich ist, muss uns die Verwaltung die Vor- und Nachteile sowie die mit der Erhebung verbundenen Kosten aufzeigen. Ziel muss es sein, dass die weißen Flecken im Stadtbild verschwinden“



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

3 Replies to “Bebaubare Grundstücke in Rödermark müssen genutzt werden!”

  1. Zur Info ein Link.

    [..] Die neue Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die Neuregelung beachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sichert das derzeitige Aufkommensniveau und behält das kommunale Hebesatzrecht bei.[..]

    [..]Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, für unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen. Diese sogenannte „Grundsteuer C“ soll dabei helfen, Wohnraumbedarf künftig schneller zu decken.[..]

    Quelle:
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-grundsteuer-1639838

    ###############################################
    Siehe auch:
    https://www.zia-deutschland.de/themen/steuern/grundsteuer/grundsteuer-c/

  2. Die Offenbach Post berichtet heute über die Grundsteuer C.

    Zweite neue Steuer durch die CDU innerhalb weniger Wochen. Nach der Vergnügungssteuer bringt die CDU jetzt der Grundsteuer C ins Spiel.
    Kann es sein, dass es sich auch dort durchgesprochen hat, in welche fast aussichtslose Schwierigkeiten man das schwarz/grüne Boot gesteuert hat?
    Was Corona für die Gesundheit, ist schwarz/grün für den Haushalt der Stadt Rödermark.

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