Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern.

Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe
Kita-Ausbau. Gemeinden warten auf Hilfe

Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark

§6 Betreuungszeiten …
(4) Die Tageseinrichtung für Kinder kann aus folgenden Gründen und in folgenden Zeiträumen geschlossen werden:
a) während der gesetzlich festgesetzten Sommerferien in Hessen für drei Wochen,
b) in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr,
c) wegen Streiks, Fortbildungsmaßnahmen des Personals, Betriebsausflug, krankheitsbedingten Personalausfällen, bei bestehenden Gesundheitsgefährdungen, höherer Gewalt und vergleichbaren Gründen.
5) Die Kostenbeiträge sind während der Schließungszeiten weiter zu zahlen. Es gibt auch für unerwartete Schließungen z.B. wegen Streiks keinen Rückerstattungsanspruch
Quelle: Roedermark.de

Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlung 19.05.2015


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

One Reply to “Auszug aus der Satzung über die Betreuung von Kindern.”

  1. Aus meiner Sicht ist es völlig OK den Betreuungsplatz im Moment weiter zu zahlen. Aber wenigstens das Essensgeld könnte man aktuell aussetzen. Über die aktuellen 5 Wochen Schließzeit hinaus sollte man sich schon überlegen ob eine Bezahlung ohne Gegenleistung gerechtfertigt und sozial ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert