Pressemitteilung der Freien Wähler Rödermark.
FWR fordern Einhaltung parlamentarischer Rechte ein
Mit Unverständnis und Empörung haben die FREIEN WÄHLER Rödermark die Information, dass der Stadtverordnetenvorsteher, Herr Sven Sulzmann, die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2020 und alle dazugehörigen Ausschusssitzungen abgesagt hat, zur Kenntnis genommen. In einer Situation, in der in einer sehr schwierigen Zeit über grundlegende Entscheidungen von Rödermark debattiert und unter Einbeziehung alle politischen Kräfte abgestimmt werden muss, soll hier das Entscheidungsrecht des Parlamentes außer Kraft gesetzt werden.
Der Stadtverordnetenvorsteher soll kraft seines Amtes dem Parlament unparteiisch vorstehen. In dieser Situation kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Absetzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2020 parteipolitisch geprägt ist. Die vorliegenden Anfragen und Anträge sind für den Magistrat und die die Regierung tragende schwarz/grüne Koalition sicher schwierig und mehr als unangenehm, aber das gehört zum parlamentarischen Alltag und darf nicht durch „Kunstgriffe“ ausgebremst werden. Die in Abstimmung von Bund und den Ministerpräsidenten aller Länder am 15.04.2020 erfolgte Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie sieht u.a. die Öffnung von Geschäften unter 800 m2 vor. In diesem Rahmen lässt sich problemlos eine Stadtverordnetenversammlung mit allen Sicherheitsvorkehrungen abhalten. Für einen mit Bezug auf eine Stavo-Entscheidung vom 20.03.2020 als Kompromiss bezeichneten Vorschlag des Stadtverordnetenvorstehers, einzelne Punkte am 12.05.2020 vom HFW-Ausschuss anstelle der Stadtverordnetenversammlung entscheiden zu lassen, fehlt nach Ansicht der FWR die Grundlage einer auf einer Ausnahmesituation basierenden unbedingten Notwendigkeit.
Eine öffentliche Stadtverordnetenversammlung kann unter Beachtung von erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu diesem Zeitpunkt in der Kulturhalle erfolgen, so wie das in anderen Kommunen aktuell auch gehandhabt wird. In fast vier Wochen werden Schulen und viele Geschäfte wieder geöffnet sein und sich die Gesamtsituation wahrscheinlich weiter entspannen. Es gibt absolut keinen Grund dafür, bereits jetzt die Parlamentssitzung abzusagen. Die Rechte aller politischen Kräfte müssen unter allen Umständen gewahrt bleiben und dürfen nicht der Einschätzung eines einzelnen Mandatsträgers zum Opfer fallen. Für die FREIEN WÄHLER sind Freiheit und Demokratie höchste Güter, die es gilt zu verteidigen.
Siegfried Kupczok
FREIE WÄHLER Rödermark
FWR – Pressesprecher
Nachtrag 29.04.2020
Gespräch mit Stadtverordnetenvorsteher
Aufgrund der Reaktion des Stadtverordnetenvorstehers Sven Sulzmann auf die Presserklärung der FREIEN WÄHLER vom 16.04.2020 bezüglich der Absetzung der für den 12.05.2020 terminierten Stadtverordnetenversammlung haben die FWR ein Gespräch mit Herrn Sulzmann gesucht, das am 24.04.2020 im Sitzungssaal des Rathauses Urberach stattfand.
Die FWR erläuterten Herrn Sulzmann warum man ihrer Meinung nach den Eindruck einer parteipolitisch geprägten Absetzung haben könnte, womit aber nicht die Integrität des Stadtverordnetenvorstehers in Frage gestellt werden solle. Herr Sulzmann legte seinerseits Wert auf die Feststellung, dass er mit der Absetzung der Stavo nach Recht und Gesetz gehandelt habe und dass er das Amt des Stadtverordnetenvorstehers immer unparteiisch ausgeübt habe und ausüben werde.
Webseite FWR
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
na gut, wenn die FWR recht habe sollen sie nicht nur rumlabern sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde, oder was es da sonst noch so gibt, gegen den Vorsteher der Stavo beantragen. Wie kann man lesen: „Für die FREIEN WÄHLER sind Freiheit und Demokratie höchste Güter, die es gilt zu verteidigen.“