
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrechtlichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbun-denen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Gesetzentwurf.
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Nachtrag.
Die §22 und $28, die für Aufregung (Zwangsimpfung) gesorgt haben, sind im neuen Gestzentwurf nicht mehr augeführt.
Gesetzentwurf Änderung.
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In dem vorliegenden Gestztentwurf der Kalition wird das Wort „Impf-Pflicht“ nicht erwähnt.
Aufreger in der Hauptsache zu §28 und §22.
Aufreger dürfte »Immunitätsdokumentation, Immunitätsausweis« sein.
» Grünen Chef Habeck notfalls für Corona-Impfpflicht
» Immunitätsausweis – Grüne und FDP dagegen
Geändert werden soll
Rödermark intern.
Finanzierungssaldo Stadt Rödermark -10.273.553,00 Euro
Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände; 2024