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Nachtrag 5.5.2020
Zumindest die Info zu den Spielplätzen ist jetzt auch über die Homepage der Stadt unter Änderung der Allgemeinverfügung anbrufbar.
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Der Anrufer hat mich gebeten, unter Zuhilfenahme des Internets etwas zu den »Lockerungen ab 4.5. in Rödermark« in Erfahrung zu bringen.
Interessant waren die Fragen zu – Wo steht grundsätzlich welche Information? Muss ich jetzt bei Facebook sein? Und den Spielplätzen. – schon. Gut, mache ich mal.
Webseite der Stadt keine direkt zu erkennende Info. Bei Facebook konnte ich unter dem 1.5 und 2.5. auf verschiedenen Facebook-Seiten Informationen zu den »Lockerungen ab 4.5.« lesen. Auf den Seiten – Jörg Rotter – Bürgermeister von Rödermark – und bei – Stadt Rödermark (einen Verweis auf Jörg Rotter)-.
„Bitte teilen“ ist über der Information zu lesen. OK. So bekommen viele, die sich bei Facebook registriert haben, die notwendigen Informationen. Besonnene Bürger, die sich nicht bei Facebook registriert haben, gehen aber leer aus.
Auf der Webseite der Stadt konnte ich am 4.5.2020 nichts von den – neu beschlossenen Lockerungen – entdecken.
Es gibt auch Informationen, die sich auf der Webseite der Stadt befinden und in Facebook nicht erwähnt werden.
H.P., ich bin so wie Sie der Meinung, dass man die gewählte Vorgehensweis Informationen zu verteilen, ein wenig überarbeiten sollte. Eine zentrale Informationsquelle (ohne sich registrieren zu müssen) wäre anzuraten.
Wie schon am Telefon gesagt, melden Sie Ihr Anliegen der Stadt.
Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.