Sehr geehrte Damen und Herren,
die hessische Landesregierung hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Einer der wichtigsten Punkte: In Zukunft werden regionale Maßnahmen in unseren Landkreisen und kreisfreien Städte greifen, wenn dort binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner auftreten. Ist der Herd der vermehrten Neuinfektionen innerhalb eines Landkreises zu identifizieren, kann der lokale Lockdown darauf konzentriert werden, beispielsweise innerhalb einer Stadt oder Gemeinde des Landkreises oder ganz spezieller in einem Alten- oder Pflegeheim. Ist das Aufkommen neuer Infektionen nicht genau lokalisierbar, könnten auch weiträumigere Beschränkungen innerhalb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ins Auge gefasst werden. Festzuhalten bleibt: Die Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wurde in Hessen in den vergangenen Wochen in keinem Landkreis und zu keiner Zeit erreicht und wir sind hoffnungsvoll, dass die Entwicklung der Infektionszahlen auch in den kommenden Monaten in Hessen moderat bleibt.
Neben dieser Regelung greifen für Hessen weitere Lockerungen.
- Am Samstag (9.5) können von der Kommune gesperrte Sportplätze und Sporthallen unter Einschränkung wieder geöffnet werden. Der Neustart für den Sport in Hessen ist ein großer Schritt in die Normalität, auch wenn in den kommenden Wochen und Monaten das Training in den Sportvereinen nur mit Einschränkungen durchführbar sein wird.
- Sportstudios, beispielsweise für Yoga oder Pilates, können ebenfalls ab Samstag (9.5) unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und einem umfassenden Hygienekonzept geöffnet werden. Fitnessstudios und damit verbunden Bereiche mit Geräten für Kraft- und Ausdauersport sind ab 15. Mai wieder zugelassen.
- Der Betrieb von Schwimmbädern für den Publikumsverkehr ist bis auf weiteres untersagt.
- Darüber hinaus wurden wichtige Regelungen für die Gastronomie, Geschäfte und Hotels und Campingplätze getroffen. Sie alle dürfen ab 15. Mai unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln und eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Kinos, Theater und Opernhäuser können ab Samstag wieder öffnen. Auch sie müssen gewährleisten, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
- Bezüglich der weiteren Öffnung von Schulen und Kindertagesstätten gehen wir ebenfalls einen Schritt weiter. Ab Montag, den 18. Mai werden die Schulen für Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 bis 10 wieder geöffnet. Die übrigen Grundschüler sollen am 2. Juni an die Schulen zurückkehren. Auch für die Kindergartenkinder wird es mit Einschränkungen eine Rückkehr in den Regelbetrieb geben. Sie alle sollen noch vor den Sommerferien wieder in die KITA gehen können.
- Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gelten weiterhin bis zum 5. Juni. Erlaubt wird allerdings, dass sich Personen aus zwei Hausständen treffen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben.
Alle Bereiche, die nunmehr gelockert wurden, stehen unter dem Vorbehalt der aktuellen Infektionszahlen. Daher spielt die strikte Einhaltung der Vorgaben zum Eigen- und Fremdschutz in unseren hessischen Städten und Gemeinden weiterhin eine wesentliche Rolle.
Alle detaillierten Informationen und die neuen Verordnungen und Regelungen finden Sie unter www.corona.hessen.de.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport
Quelle: Kommunalbrief@hmdis.hessen.de
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?