Könnte sein, dass „ausgesetzte“ Betreuungsgebühren gezahlt werden müssen. Schlimmstenfalls …

Hier geht es um Ihr Geld.
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Zu den Anfragen der FDP Rödermark an den Magistrat.

  • Betreuungsgebühren: In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit.
  • Grundsteuer: Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen.

Lesen Sie den Artikel bei der FDP Rödermark.
 
Es wäre nicht schlecht, eine Niederschrift der Sitzung zu erhalten.
 


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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