Folgendes NUR auf Corona bezogen.
Nehmen wir einmal an:
- Ende 2020 wird es in Deutschland genügend Impfstoff gegen COVID-19 geben.
- Dass es für das erste Quartal 2021 Veranstaltungen gibt, die durch Vorverkauf schon heute ausgebucht sind.
- Die Veranstaltungen können nicht auf einen anderen Termin verschoben werden.
Die Veranstaltung kann nur dann stattfinden, wenn der Veranstalter durch entsprechende Vorkehrungen dafür sorgt, dass die Besucher sich nicht anstecken können. Da im Vorverkauf die Abstandsregelung nicht bekannt war, ist diese natürlich nicht anwendbar. Das einzige Mittel wäre jetzt, dass man nur denjenigen Zutritt gestattet, die gegen COVID-19 geimpft sind. Da es keinen Immunitätsnachweis geben wird » Zugang nur mit Impfausweis.
Ein Immunitätsnachweis ist in der Bundesrepublik zurzeit kein Thema mehr. Allerdings in anderen Länder ist geplant, diesen für eine Einreise zur Pflicht zu machen. Evtl. ein Dokument, das für ein Visum unbedingt erforderlich sein wird.
Alle Fastnachter werden sich impfen lassen.
Sowohl die Gastronomie als auch der Tourismus können nicht auf zahlende Gäste verzichten. Ich als zahlender Gast/Tourist kann aber auf Ihr Angebot verzichten. Dann bleibe ich eben zu Hause.
Gegenfrage, würden sie nach Italien in den Urlaub fahren, wenn sie wüssten, sie würden (nehmen wir mal an) elektronisch überwacht ?
https://www.derstandard.de/story/2000117142113/friaul-plant-elektronisches-armband-fuer-straende
Ich nicht.