Die Eltern müssen keine Zinsen zahlen

FDP. Anfrage zu Gebühren.
FDP. Anfrage zu Gebühren.

Antworten des Magistrats zu Fragen der FDP und SPD

FDP. Zu „„Aussetzung“ der städtischen Kita-Gebühren“
Die Antwort ist jetzt da. Nun dürfte klar sein, dass noch nicht alles klar ist. Was klar sein dürfte, Zinsen werden keine erhoben. Was noch nicht klar ist, müssen die Eltern für April/Mai die Gebühren zahlen oder nicht? Siehe
[..] Die Beiträge sind zunächst für die Monate April 2020 und Mai 2020 ausgesetzt. Zinsen würden lediglich bei Stundungen erhoben.[..]


Was ist für Juni geplant?

SPD. Zu „Angebot und Nachfrage an Sozialwohnungen in der Stadt“
Hier die Antwort.

Mir gestellte Fragen im Zusammenhang mit Erzieher.
Sind die Erzieher in Kurzarbeit geschickt worden? Ich glaube – Nein. Obwohl dies scheinbar möglich ist.
[…] Der Bundestag hat am 13.03.2020 im Eilverfahren einen Gesetzesentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigt und Kurzarbeitergeld beantragt. Allerdings gab es im Bereich der Kitas noch nie Kurzarbeitergeld und ver.di hat keine Hinweise auf eine entsprechende Anzeige bzw. Antragstellung. [..] Quelle: gesundheit-soziales.verdi.de

 
Googeln Sie mit dem Suchbegriff „Kurzarbeit Erzieher“
 
Siehe auch
» 29.04.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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