Im Sinne der Eltern ist: Ausgesetzte Betreuungsgebühren sind nicht zu zahlen.

Die Gebührengfrage dürfte im Sinne der Eltern geklärt sein
Die Gebührengfrage dürfte im Sinne der Eltern geklärt sein

Eltern können sich auf die Stadt verlassen!“
Es wird in der Frage der Kita-Gebühren auf alle Fälle eine Regelung in ihrem Sinne geben. Weiter brauchen Sie den Artikel auf der Webseite der Stadt nicht zu lesen.

Im Sinne der Eltern kann nur bedeuten, dass die Betreuungskosten für die Ausfallzeiten in der Corona-Krise nicht zu zahlen sind. Alles andere wäre nicht im Sinne der Eltern. Jetzt dürfte alles klar sein.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

2 Replies to “Im Sinne der Eltern ist: Ausgesetzte Betreuungsgebühren sind nicht zu zahlen.”

  1. War auf der Stadtseite. Der Anfang ist ok. Der Rest Mist. Will der Magistrat uns Eltern verarschen?

  2. @Anonymous
    Ja,bestimmt. Erst die Sache mit der Brücke, dann auch noch so ein Mist.

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