Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1. zum 1.Januar 2021 auf allen Bundesautobahnen die generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h einzuführen;
- 2. auf zweispurigen Landstraßen die generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einzuführen;
- 3.auf allen innerörtlichen Straßen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen und Kommunen Entscheidungsfreiheit einzuräumen, die Geschwindigkeit streckenweise zu erhöhen, wo dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht;
- 4. die Einführung einer obligatorischen intelligenten Speed-Limiter-Funktion im Rahmen der Regelungen für Intelligent-Speed-Adaptation-Assistenten (ISA) zu prüfen, um die Anzahl der Fälle überhöhter Geschwindigkeiten zu begrenzen;
Hier der Antrag der Grünen
Wenn man den Artikel im Spiegel liest , könnte der Antrag angenommen werden.