Mainhausen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mainhausen hat in ihrer Sitzung
am 23.06.2020 zwei weitreichende Beschlüsse gefasst:
Für die Monate April 2020 bis einschließlich Juni 2020 werden die Gebühren auf Grundlage der vereinbarten Betreuungsart und Betreuungszeit monatlich tag-genau im Verhältnis zu den Werktagen im Monat berechnet und erhoben. Die Differenz zu der laut Gebührensatzung zu erhebenden Gebühren wird erlassen.Das Essensgeld ist unabhängig von den Regelungen für die Tage zu bezahlen, an denen das Kind an der Verpflegung durch die Einrichtung teilgenommen hat. Weiter bei mainhausen.de
Siehe auch
» Warum lässt Rödermark die Eltern weiter im Ungewissen?
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.