Gastkommentar. Name ist dem Admin bekannt.
» 02.08.2020. Natürlich werde ich den Gastkommentar veröffentlichen. Zwei Tage sollte man den angesprochenen Fraktionen allerdings schon geben.
» 05.08.2020 Die zwei Tage sind vorbei.
Der CDU und AL/Die Grünen dürfte nicht entgangen sein, dass die Grundsteuererhöhung in den sozialen Medien heftig diskutiert wird.
Da nur mit Stimmen der Koalition (CDU, AL) die Erhöhung möglich geworden ist, sollten die mal ihre Kommunikationskanäle nutzen und eine Stellungnahme abgeben. Viele Bürger haben in die Tasten gegriffen und bei Facebook ihren Unmut kundgetan. Da kann man von den beiden verantwortlichen Parteien eine schlüssige Antwort zu den gewaltigen Steuererhöhungen erwarten. Ein Blick auf das kommende Jahr, in Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie, wäre vor der Kommunalwahl angebracht. Mit welcher Steuererhöhung haben wir 2021 zu erwarten? Die Corona-Pandemie dürfte bei der 2020er-Erhöhung keinen Niederschlag gefunden haben. Wird man trotz mieser Kassenlage weiter ungehemmt die im Stellenplan vorgesehene Neueinstellungen (abgesehen von der Kita-Betreuung) durchziehen?
Hinweis/Ergänzung vom Admin
Ob der Bürger folgendes als Stellungnahme annehmen kann, muss jeder für sich entscheiden. Der Standpunkt der AL bzw. CDU könnte sein: „Ist doch schon frühzeitig alles mehrfach gesagt/geschrieben worden. Weiters ist nicht notwendig.“
– Die Erste Stadträtin hat sich zur Erhöhung der Grundsteuer schon am 6.2.20 geäußert. „Haushaltsausgleich gelingt nur durch Erhöhung der Grundsteuer um 32,4 Prozent“ Siehe OP-Online
– Auf der Webseite der AL wurde am 21.02.2020 berichtet.
Vor der Zustellung der Gebührenbescheide. Die Reaktionen der Fraktionen oder Bürger in den sozialen Netzwerken oder bei OP-Online (4 Kommentare) hielten sich im Rahmen bzw. es war wenig zu vernehmen.
In eigener Sache und natürlich nicht so offiziell wie von der Koalition (CDU, AL/die Grünen), die die Erhöhung beschlossen hat.
– 04.02.2020. Natürlich wurde auch im „Blog für Rödermark“ darüber berichtet.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Michael Gensert hat bei Facebook in „Unser Rödermark“ quasi eine Stellungnahme geschrieben… kurz gesagt – Widerspruch ist zwecklos Blabla
Wenn das der Rechtsanwalt Michael Gensert von der CDU und Fraktionsvorsitzende derselben ist, kann man -Widerspruch ist zwecklos- als gegeben betrachten.
Für die Koalition ist laut H. Gensert sichergestellt, dass die Gefahr einer Rücknahme ausgeschlossen ist. Eigentlich auch logisch.
In etwa: – Aber in einem demokratischen Rechtsstaat kann der Rechtsbehelf bzw. der Einspruch eine politische Dimension haben. – Hoffentlich bewahrheitet sich das bei der kommenden Kommunalwahl.
Was der Bürger sicherstellen sollte. Bei der Kommunalwahl 2021 darf dieser Akt nicht vergessen sein. Sicherheitshalber sollte man die Facebook-Kommentare für das kommende Jahr sichern und die Leute daran erinnern, was man sich seinerzeit vorgenommen hat.
Nie mehr Schwarz/Grün.
Bleiben Sie unbedingt dran.weiter so!