Rödermarks Bürgermeister: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“
Der Bürgermeister muss es ja wissen.
[..]Bürgermeister Jörg Rotter weist den Vorwurf des „Oase“-Geschäftsführers Josef Horak zurück, die Stadt habe mit dem Erlass einer Vergnügungssteuersatzung den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben. Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei.[..]
Quelle OP-Online
Ich gebe es zu. Mir fällt es verdammt schwer, die Contenance zu bewahren.
Vorausgeschickt. Braucht der Unternehmer für seine Entscheidung unbedingt den Steuerbescheid?
Es soll nicht um einen speziellen Fall gehen, obwohl sich das Schicksal der OASE geradezu aufdrängt. Es soll hier mehr darum gehen, ob ein Unternehmen auf einen endgültigen Steuerbescheid warten muss/darf, um eine Entscheidung zu treffen.
Darf ein Unternehmer, dem anhand der vorliegenden Zahlen (dazu unten mehr) klar ist, dass er nach dem Steuerbescheid seine Kosten dauerhaft nicht durch seine Einnahmen decken kann, sein Unternehmen weiter betreiben? Nein, darf er NICHT. Er muss sein Geschäft schließen. Wie die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, wäre ein anderes Thema.
Ergeht überhaupt ein Steuerbescheid? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“ und weiter [..] Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt [..]
Bürger. Zur Grundsteuer.
Als ich von der Grundsteuer B Erhöhung erfahren habe, habe ich mir meinen alten Steuerbescheid genommen und ein wenig gerechnet. Danach war mir auch ohne Steuerbescheid klar, was ich künftig zu zahlen habe. Das mag den einen oder anderen überraschen. Glauben Sie mir, das geht.
Unternehmer. Zur Vergnügungssteuer.
Ob für einen Unternehmer in diesem Jahr Vergnügungssteuer anfallen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Was wichtig ist, ob der Unternehmer bei Normalbetrieb (trotz der Steuer) noch seine Kosten decken kann.
Ein Unternehmer braucht nicht viel, um auch ohne Steuerbescheid (der aber unausweichlich folgen wird) feststellen zu können, was in etwa an Vergnügungssteuer anfallen wird. Der Unternehmer muss den wichtigsten Parameter, die Berechnungsgrundlage, liefern. Er braucht zusätzlich nur noch die Satzung zur Vergnügungssteuer. So weit, so gut. Aber gibt es auch einen Steuerbescheid?
Steuerbescheid notwendig? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“
[..] Es sei lediglich die Größe der Flächen abgefragt worden, auf denen Vergnügungen stattfinden sollen. Diese Flächen hätten dann als Berechnungsgrundlage für die Steuer dienen sollen. [..] Siehe Herr Rotter bei OP-Online.
Was versteht die Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, unter Fläche? „Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. “ Hmmmm, ist eindeutig beschreiben, was in die Berechnung einfließt. Ich sehe dort keinen Interpretationsspielraum.
Ein betroffener Unternehmer kennt die Satzung. Er kennt auch seine Betriebsgröße. Genau diese muss der Unternehmen jetzt, so Herr Rotter bei OP-Online, der Stadt mitteilen. Wahrscheinlich nur deshalb, damit man nachrechnen kann.
Ob nochmal einer von der Stadt kommt, um nachzumessen –der Unternehmer könnte ja evtl. zu viel gemeldet haben– ist mir nicht bekannt. Ist es für einen Unternehmer jetzt noch schwer, seine Steuerlast zu ermitteln? Er muss folgende Rechnung durchführen. Die „Berechnungsgrundlage“ AKA „Die vom Unternehmer gemeldete Fläche“/10*6,50. Z.B. 2800/10*6,50=1.820,00€ PRO VERANSTALTUNG. Das wäre es dann mal für den ersten Überblick. Genauigkeit kommt dann später, wenn es ans Zahlen geht. Vernachlässigen wir einfach den in der Satzung festgelegten Aufschlag von 25% für die Zeit nach 1:00h. Übrigens, wenn Sie den von Herrn Horak (OASE) in den Raum gestellte Betrag von 90.000,00€ p. Jahr nehmen, kommen Sie auf einen Betrag von 1.875,00 PRO VERANSTALTUNG. Herr Horak wird vorgerechnet haben. Einen Steuerbescheid wird es, wenn alles ordentlich läuft, nicht geben. Siehe Satzung.
Für die Entscheidung, ob man sein Unternehmen noch weiterhin mit Gewinn führen kann, ist ein Steuerbescheid nicht notwendig.
Wenn man weiterdenkt als von der Tapete bis zur Wand, erübrigt sich der Hinweis auf die NICHT stattgefundenen Veranstaltungen. Wenn es klar ist, dass bei Aufnahme des Betriebs mit, sagen wir einmal vier Veranstaltungen im Monat, die Kosten wegen der Steuer nicht mehr decken kann, MUSS Insolvenz angemeldet bzw. die Geschäftsaufgabe eingeleitet werden. Die Sonderregelung, Insolvenzen bis in das kommende Jahr zu verschieben, ohne eine strafbare Handlung zu begehen, trifft in diesem Fall NICHT zu. Der Grund zur Insolvenz ist nicht Corona. Der Grund ist die Steuer. Siehe
Betriebsschließung.
Eine Betriebsschließung muss nicht unbedingt Insolvenz bedeuten.
Wenn es sich um eine Insolvenz handeln sollte. Folgendes kann ich rechtlich nicht abschließend werten.
Wenn ab 1.7. die Stadt eine Steuer per Satzung festgeschrieben hat und bis zum heutigen Tag (obwohl schon im März beschlossen) noch nicht in der Lage war, einem Unternehmer den Bescheid zuzustellen, dem Unternehmer aber klar ist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, keine Insolvenz anmeldet, ist das dann schon Insolvenzverschleppung?
Ich denke; JA.
Wenn die OASE geöffnet hat, dann dürfte es auch eine Veranstaltung sein.
Bei einer solchen Aussage bekomme ich selbst im hohen Alter noch Pickel.
[…] er „Oase“-Chef Josef Horak habe wegen der Steuerfrage zu keiner Zeit das Gespräch mit der Stadt gesucht. „[..]
Mag ja sein, dass Herr Horak kein Gespräch gesucht hat. Magistrat und Stadtverordnete mussten schon vor dem Beschluss, eine Vergnügungssteuer einzuführen, klar sein, dass nach Einführen einer solchen Steuer die OASE schließen muss. Die Zeit, dass der Bürgermeister sich der Sache annimmt, wäre spätestens jetzt gekommen. Dafür ist der schließlich auch da. Hat der Bürgermeister gehandelt?
Ist in Rödermark das Verhältnis Gewerbe und Verwaltung eine Einbahnstraße? Warum hat die Stadt nicht einmal das Gespräch gesucht? Ist der Stadt eine Geschäftsschließung mit finanziellen Folgen für die Stadt egal? Die Stadt kann ja eine solche Schließung mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer kompensieren. 🙁
[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
joyclub.de/club/944.die_oase.html
Steuersatz anderswo
Z.B. Würselen (37.000 Einwohner) 3,00€ (Rödermark 6,50 + evtl. Zuschlag). Dort auch ein Musterformular zur Steuermeldung.
Mit welchen Einnahmen rechnet Rödermark
In 2020 100.000,00,0€ und in 2020 200.000,00€. Siehe Haushalt 2020/2021 Seite 143
Nachtrag
Schimmert da ein wenig die Hoffnung durch. Passt zwar nicht ganz zu dem vorher im FR Artikel gesagt wurde. Aber der Schlusssatz steht. “ Selbst wenn ihm die Steuerschuld gestundet werden würde, werde er in drei bis vier Jahren einen Schuldenberg vor sich hinschieben. „Das kann ich nicht stemmen“, sagt er, und hofft, dass sich die Stadt „vernünftig verhält und die Steuer aussetzt“.“. Siehe fr.de
Mit „aussetzt“ dürfte „streichen“ gemeint sein.
Siehe auch
» 18.08.2020 AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“
» 12.08.2020 Ruin durch Vergnügungssteuer
» 12.08.2020 Düstere Wolken über der „Oase“
» 11.08.2020 Leserbrief zur Schließung der OASE
» 09.08.2020 Der Haushalt von Rödermark hat ein Haushaltsloch.
» 17.07.2020 VIDEO Corona-Krise im Club – Stillstand in der „Oase“
» 19.03.2020 Vergnügungssteuer. Vertreibung eines Unternehmens?
» 17.03.2020 „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!
» 20.03.2020 Niederschrift Stavo 20.03.2020
» 20.03.2020 Vergnügungssteuersatzung
Siehe auch
» NEU. Zusammenfassung OASE
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Um hier mal mit einer Sache aufzuräumen: Insolvenz bedeutet, dass die LAUFENDEN Verbindlichkeiten nicht durch die zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden können. Da noch keine Steuerbescheide ergangen sind und auch noch keine in Aussicht sind aufgrund der Pandemielage, kann eine Insolvenz nicht durch die Vergnügungssteuer verursacht worden sein.
Ich bezweifle damit nicht, dass die Steuer für die Oase einen harten finanziellen Einschnitt bedeutet hätte, nur kann die Aussage von Herrn Horak in ihrer jetzigen Form nicht stimmen. Hat er wirklich Insolvenz angemeldet oder einfach das Gewerbe abgemeldet?
Die Parteien, die den Beschluss gefasst haben, die Vergnügungssteuer in dieser unrealistischen Form und Höhe von der Oase zu verlangen, waren von Mehreren rechtzeitig vorher darüber informiert worden (auch Bürgermeister Herr Rotter), dass die Zahlung in der Höhe nicht machbar ist und dann Insolvenz abgemeldet werden müsste !!! Somit stand bereits vor Beschlussfassung fest, dass es diese Einnahmen nicht geben würde. Im Gegenteil es fallen auch die bisherigen Einkommenssteuereinnahmen weg. Auch noch zusätzlich die von einigen Betrieben, die durch die Oase zusätzliche Einnahmen hatten. Durch den Beschluss – trotz besserem Wissen – ist es nun ein absolutes Minusgeschäft. Aber was solls, wenn die mit Mehrheit gewählten Politiker nicht rechnen können, werden wir Bürger eben die nächste Grundsteuererhöhung bekommen. Hoffentlich wissen die Wähler das bei der nächsten Wahl noch.
Wie geschrieben, Geschäftsaufgabe oder Insolvenz (x oder y) -ich kann es nicht wissen- wird sich erst dann zeigen, wenn man z.B. bei https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ entsprechendes lesen kann.
„Da noch keine Steuerbescheide ergangen sind [..] kann eine Insolvenz nicht durch die Vergnügungssteuer verursacht worden sein. [..]
Ein ähnliche Frage hatte ich einen Anwalt gestellt. Die Aussicht bzw. die Tatsache, dass die Steuer bei Aufnahme zum Normalbetrieb fällig wird, und der Betreiber die nicht zahlen kann, genügt und eine Geschäftsaufgabe (x oder Y) ist einzuleiten. Selbstverständlich ist die momentane Kassenlage (+/-) ausschlaggebend für x oder y. Vielleicht habe ich seine Antwort ja auch falsch verstanden.
Aber mal egal ob x oder y. Das Unternehmen schließt wegen der Steuer. So auch schon Mitte März die Aussage von Herrn Horak. Corona ist nicht der Grund (Horak). Corona geht vorbei. Die Steuer nicht.
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher. War es vor einem Jahr oder…(jedenfalls vor nicht allzu langer Zeit) wurde lt.Herrn Horak ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen.
Es ist so wie es ist. Mal egal wie geschlossen wird. Die von der Stadt geplanten Einnahmen über die Vergnügungssteuer ist mit einem Schlag um mehr als 50% eingebrochen. Hinzukommen Einnahmeverluste bei anderen Unternehmen vom 100.000,00 bis 120.000,00 €. Und 7 Mitarbeiter erhalten keinen Lohn mehr.
Ich kann alle Bürger*innen nur bitten bei der Kommunalwahl am 14.03.2021 nicht zu vergessen, was die derzeitige schwarz/grüne Koalition an Schaden für Rödermark angerichtet hat. Der Hinweis vom Bgm. Rotter, es wäre ja noch kein Steuerbescheid ergangen, ist von normal denkenden Menschen kaum zu ertragen. Fakt ist, schwarz/grün hat trotz aller mahnenden Stimmen der Opposition die neue Vergnügungssteuer durchgepeitscht mit der Folge, dass nicht nur die Plan-Einnahmen aus dieser Steuer gegen Null laufen werden, die Gewerbesteuereinnahmen werden sinken und es wird Arbeitslose geben. Dank an die Herren M. Gensert und St. Gerl, Rödermark wird euch diese (neben vielen anderen) tollen Leistungen nicht vergessen, da könnt ihr sicher sein.
Es ist nicht egal ob x oder y. Denn wenn es wirklich x (Insolvenz) sein sollte, kann, wie gesagt, die Aussage von Herrn Horak so nicht stimmen.
Ich hatte vorhin auch einmal bei den Insolvenzbekanntmachungen geschaut und nichts gefunden (zumindest unter oase und horak). Bin aber auch momentan nur am Handy und die Seite vom Bund hat keine gescheite mobile Ansicht…
Ich gehe daher mal davon aus, dass Herr Horak wahrscheinlich nicht die tatsächliche Insolvenz meint sondern eher eine Betriebsaufgabe.
Es ist nicht egal ob x oder y. Denn wenn es wirklich x (Insolvenz) sein sollte, kann, wie gesagt, die Aussage von Herrn Horak so nicht stimmen.
Jetzt rauszuarbeiten, was Sie genau meinen, bringt uns nicht weiter. Lassen wir die Diskussion darüber einfach. Warten wir es ab.
12.08.2020 Wir schließen ab sofort.“ Heute solle ein Insolvenzanwalt konsultiert werden.
https://www.op-online.de/region/roedermark/duestere-wolken-ueber-der-oase-90021547.html
18 InsO: drohende Zahlungsunfähigkeit – der Schuldner kann bereits den Antrag stellen wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird die Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen
Er muss also nicht warten bis er definitiv „pleite“ ist.
Wenn er den Antrag am 12.08. gestellt hat, ist der sicherlich am 12.08. noch nicht auf Insolvenzbekanntmachungen.
Nur mal so am Rande zu den entsprechenden Kommentaren zuvor
Naja dafür bräuchte man ja trotzdem erstmal Zahlungsverpflichtungen aus der Steuer, die in Aussicht sind. Und wie soll es die denn geben, wenn noch nicht einmal absehbar ist, ob eine Wiedereröffnung dieses Jahr möglich gewesen wäre. Ich stelle doch keinen Insolvenzantrag für Forderungen, die erst nächstes Jahr entstehen.
Kennt der Bürgermeister, Herr Jörg Rotter, überhaupt die Satzung zur Vergnügungssteuer?
In der Offenbach Post steht „Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei“.
Laut Satzung wird es den auch nur im Ausnahmefall geben.
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Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung
nicht abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist. In diesem Fall ist die Steuer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu
entrichten.
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Herr Rotter weiter:
„Die Bar und das Restaurant wären ausgenommen gewesen.“ Darf er das sagen? Die Stadtverordneten haben eine Satzung beschlossen in der zu lesen ist:
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Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien.
Es ist es soweit. Man muss sich schämen Rödermärker zu sein.
Ist denn die Oase der einzige Betrieb, der die Vergnügungssteuer hätte zahlen müssen?
Oder betrifft das noch mehr ansässige Firmen. Wenn ja, welche?
Nein. Die OASE ist nicht der einzige Betrieb. Da ich kein Insider bin, kann ich keine Namen nennen. Hier die Betriebe, die betroffen sind.
Auszug aus der zurzeit gültigen Satzung.
Steuergegenstand, Besteuerungstatbestände Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Rödermark durchgeführten nachfolgenden Vergnügungen besonderer Art (Veranstaltungen):
1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art,
2. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen und Laufhäusern, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
3. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 2 genannten Ein-richtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen;
4. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –
5. Sex- und Erotikmessen.
Siehe: https://www.rm-news.de/AM/2020/961-85-1Vergn%C3%BCgungssteuersatzung_FINAL.pdf
Na, all die anderen kommen anscheinend ganz gut durch die Zeit und durch die Krise. Ich habe jedenfalls von keiner anderen Geschäftsaufgabe aus diesen Bereichen gehört.
Aber eigentlich sollte es auch Niemanden wundern, dass einem Geschäft, das einen jährlichen Betriebsgewinn von 10.000 Euro ausweist und ca. 4 Monate eigentlich keinen Umsatz machen kann, irgendwann die Puste ausgeht. Sehr Schade, aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar Und verständlich. Da braucht man niemanden anderen die Schuld zuschieben.