Ich brauche Hilfe. Darf ich mit meinem Fahrrad einfahren oder nicht?

Ich verstehe das nicht rechtssicher.
Ich verstehe das nicht rechtssicher.

Als Autofahrer müsste ich diese Konstellation von Verkehrsschildern verstehen können. Ohne Verstand sind die bestimmt nicht aufgestellt worden. Ich muss zu meiner Schande gestehen, rechtssicher bekomme ich das nicht hin. Toppt das Gebotsschild das Einbahnstraßenschild (Verbot der Einfahrt)? 🙁
Darf ich mit dem Rad in die Straße einbiegen und mit dem Rad den Bürgersteig befahren?



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

4 Replies to “Ich brauche Hilfe. Darf ich mit meinem Fahrrad einfahren oder nicht?”

  1. Ab dem Einfahrt verboten Schild absteigen, bis zum Schild mit dem kombinierten Fuß-Fahrradweg schieben und dann wieder aufsteigen.

  2. Der Gedanke dürfte der Erste sein. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich in einer Einbahnstraße das Fahrrad NICHT in die falsche Richtung schieben darf. Habe deshalb in der STVO nachgesehen.
    Zum Zeichen 220 steht dort:
    „Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.“ https://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_2.php
    Das macht nachdenklich.

    Was geklärt sein muss, handelt es sch bei der Straße, damit obiges zum Zuge kommt, um eine Einbahnstraße?
    Man kann nicht davon ausgehen, dass dies üblicherweise so ist.

  3. Soweit ich weiß, dürfen Radfahrer nur entgegen der Einbahnstraßen-Richtung fahren, wenn das Zusatzschild „Radfahrer ausgenommen“ oder „Radfahrer erlaubt“ oder so ähnlich angebracht ist, siehe Friedhofstraße. Andererseits betrachte ich aber das blaue Schild und das auf dem Boden aufgemalte Fahradsymbol als Erlaubnis, den Radweg auch in Gegenrichtung zu benutzen. Das Einbahnstraßenschild gilt für mich also nicht für den Radweg. Mein Rat: Oh rühret rühret nicht daran. Sonst wird das Ordnungsamt aktiv und stellt ggf. neue oder zusätzliche Schilder auf.

  4. Ich müsste wirklich mal bei Gelegenheit nachsehen, ob es sich auch um eine Einbahnstraße handelt. Zu 100% lässt es sich nicht von den im Bild sichtbaren Schildern ableiten.
    Die Bezeichung „Du (also ich) bist ein Korinthenkacker“ dürfte hier sogar zutreffend sein. Aber das hat mich halt mal interessiert.

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