AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“

Pressemitteilung
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Pressemeldung AL/Die Grünen
Faule Argumente gegen die Stadt

Eine Insolvenz liegt vor, wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist. Für keine der in Frage kommenden Möglichkeiten hat der Betreiber der „Oase“ bislang irgendwelche Angaben gemacht. Falls aber doch von einer Insolvenz ausgegangen werden müsste, steht fest, dass diese nie und nimmer auf die Einführung der Vergnügungssteuer zum 1. Juli zurückgeführt werden kann.
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Es gibt noch keinen öffentlich bekanntgemachten Insolvenzantrag. Allerdings steht bis heute die Aussage, dass die OASE schließen muss, weil die Vergnügungssteuer eingeführt wurde. Wie letztendlich die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, ist mal völlig egal.

Einige Hinweise zu dem Artikel der AL/die Grünen, die diese möglicherweise übersehen haben.
 
Steuerbescheid.
Ich nehme nicht meine Worte. Wir nehmen die Satzung, der auch von AL/die Grünen so zugestimmt wurde. Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark (Vergnügungssteuersatzung)
§ 9 Festsetzung und Fälligkeit
(1) Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Stadt Rödermark – Steuerverwaltung – eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.
(Hervorhebungen durch den Admin).
 
Was entnehmen wir der Satzung? Der Unternehmer meldet den Betrag, den zu zahlen hat. Er wird eher weniger als zu viel melden.
Der Unternehmer braucht und bekommt wahrscheinlich auch keinen Steuerbescheid. Er MUSS seine Steuer anhand der von ihm zu meldenden Flächen und dem Steuersatz aus der Satzung selbst errechnen und an die Stadt zahlen. Und glaubt mir liebe Grünen, ein Unternehmer kann rechnen und weiß anschließend, ob er die Kosten (ca. 90.000,00 p Jahr) tragen kann oder auch nicht.
Fazit: Absoluter Blödsinn, der Hinweis auf einen fehlenden Steuerbescheid.

Gewerbesteuer.
Ich würde die Frage nach der Gewerbesteuerzahlung nur dann stellen, wenn ich die Beträge kenne.
Ein Hinweis auf die Gewerbesteuer, die der Unternehmer gezahlt hat oder auch nicht, im Zusammenhang mit einer Insolvenz zu nennen, kann eigentlich nur folgendem Gedankengang entsprungen sein: „Er hat in der Vergangenheit keine Gewerbesteuer bezahlt und deshalb ist der Grund für die Insolvenz nicht bei der Vergnügungssteuer zu suchen
Fazit: Denjenigen, die einen solchen Gedankenansatz verfolgen, muss ich sagen: „Totaler Blödsinn“. Die Höhe einer Gewerbesteuerzahlung (auch wenn er nichts zahlt) sagt wenig darüber aus, ob es einem Unternehmer gut geht oder nicht.
Einen immer schlüssigen Zusammenhang zwischen Höhe der Gewerbesteuer und einer Insolvenz bzw. einer evtl. Zahlungsfähigkeit herzustellen, ist totaler Blödsinn.

Insolvenz. 27 Jahre ging alles gut. Jetzt kommt die Vergnügungssteuer
Der einführende Satz der PM: „Eine Insolvenz liegt vor …..“ würde besser zutreffen, wenn man auf den von mir gestrichenen Zusatz verzichtet. „Wenn jemand seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, er also akut zahlungsunfähig ist oder dies zu werden droht, weil er beispielsweise überschuldet ist.
Informationen zur Situation gab es. Die FDP hat sich vor Ort mit Herrn Horak unterhalten und danach unverzüglich und unmissverständlich die Stadtverordneten sowie den gesamten Magistrat mitgeteilt, dass Herr Horak, Betreiber der OASE, sein Unternehmen dann schließen muss, wenn die Vergnügungssteuer kommt. Jedem, dem an dem Fortbestand des Unternehmens gelegen ist, hätte einfach mal den Kontakt aufnehmen können, um sich selber darüber zu informieren, ob die Ausführungen der FDP zutreffend sind. Hätte der Betreiber explizit und zusätzlich die Grünen informieren sollen? Ob die von der Schließung finanziell weiteren Betroffenen (Taxi, Hotel, Mitarbeiter, Catering) und/oder Herr Horak bei der Stadt vorgesprochen haben, darüber kann ich zweifelsfrei nichts schreiben.
 
Ab 1.7. gibt es jetzt die Vergnügungssteuer. Die Hoffnung, dass man die vernünftigerweise doch wieder zurückzieht, hat sich nicht erfüllt.
– Die OASE macht(e) ihr Geld mit Veranstaltungen.
– Bei jeder Veranstaltung fällt die Vergnügungssteuer an.
– Die kann nicht gezahlt werden.
Was tun? Es gibt nur einen Weg.

Insolvenz
Ich habe mir die Insolvenz/Konkurs durch „Learning by doing“ beigebracht.
 
Siehe auch
» Zusammenfassung OASE


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

6 Replies to “AL/GRÜNE zu angeblicher Insolvenz der „Oase“”

  1. Weiterführende Hinweise zu dem Artikel in Arbeit.
    Der Satz „Totaler Blödsinn“ kommt öfters vor.

  2. „Nett“ finde ich ja auch die „Feststellung“ selbst wenn die Oase Insolvenz anmelden müsse, sei bzw ist das in keinem Fall auf die Steuer zurück zu führen.
    Frage: Welche Grundlage hat diese Feststellung? Prinzip „Glaskugel“ oder „Kaffeesatz“??
    Denn wenn man den Artikel liest, hat AL/die Grünen ja keine Kenntnis über die Finanzlage des Betreibers- und kann dann definitiv festgestellten woran es NICHT liegen kann???
    Gewagt…

  3. Der Hinweis auf den fehlenden Steuerbescheid ist kein absoluter Blödsinn. Zwar ist handelt es sich begrifflich beim Steuerbescheid und der Steueranmeldung um zwei Paar Schuhe, sie bedeutet jedoch in diesem Fall wirtschaftlich für den Unternehmer das Selbe. Durch die Zwangsschließung aller derartigen Etablissements besteht momentan keine Steuerzahllast, da keine Veranstaltungen stattfinden.

    Da für die zur Buchführung verpflichtete GmbH das Aufwands- und Ertragsprinzip gilt, darf sie Gewinne erst im Zeitpunkt der tatsächlichen wirtschaftlichen Realisierung und Verluste erst im Zeitpunkt ihres tatsächlichen Wirtschaftli hen Entstehen verbuchen.

    Eine bilanzierungsfähige Steuerverbindlichkeit oder Rückstellung hätte es damit erst dann wieder gegeben, wenn wieder Veranstaltungen stattgefunden hätten. Damit ist nach momentaner Lage allerfrühestens erst wieder in 2021 mit zu rechnen.

    Es ist daher eben nicht völlig egal, ob es sich um eine Insolvenz handelt oder um eine bloße Geschäftsaufgabe handelt, da das Amtsgericht keinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren zustimmen würde, wenn die angeblich den Antrag begründenden Verbindlichkeiten noch nicht einmal absehbar entstanden sind.

    Es kann daher meiner Meinung nach nur zwei Erklärungen geben:

    a) Herr Horak weiß nicht, was Insolvenz heißt und meint eigentlich damit eine schlichte Unernehmensaufgabe

    b) es gibt andere Verbindlichkeiten als die Vergnügungssteur, die eine jetzige Eröffnung des Insolvenzverfahren erzwungen haben

    Und sollte es sich tatsächlich um Option B handeln, kann ich Herrn Horaks Worten in der Sache leider keinen Glauben schenken.

  4. Nochmal. Wenn jemand in den vergangenen Jahren einen Jahresgewinn von 10.000 Euro ausweist, wird er mit größter Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich, in große Schwierigkeiten geraten, wenn er sein Geschäft für fünf Monate praktisch schließen muss. Viele Kosten laufen einfach weiter und wenn kein Umsatz gemacht werden kann, ist ein Ende absehbar.

  5. Was wir belegbar wissen.

    • Im März, vor dem Beschluss der Vergnügungssteuer durch die Stadtverordneten, machte Herr Horak darauf aufmerksam, dass er bei einer Vergnügungssteuer die OSASE schließen muss. FDP Rödermark
    • Corona wäre verkraftbar gewesen. joyclub.de
    • Ein Funken Hoffnung, wenn die Stadt die Steuer aussetzt. fr.de
    • Auf seiner Webseite oase-club.de wird die Schließung bekannt gegeben. Insolvenz wird erwähnt.
    • Auf der Webseite https://www.joyclub.de/club/944.die_oase.html gleiche Meldung.

    Was wissen wir noch?
    Es wird erwähnt, dass es noch keinen Steuerbescheid gibt. Damit wird suggeriert, dass es wohl kaum an der Vergnügungssteuer liegen kann, dass ein Unternehmen nach 27Jahren aufgibt. Da der Unternehmer aber weiß (er rechnet die Steuerlast ja selber aus), dass er im Regelbetrieb, der immer eine steuerpflichtige Veranstaltung ist, die Steuer nicht zahlen kann.
    Da fragt man sich als Unternehmer doch: was nun?

    Hiermit meine ich nicht Sie Herr Brühne.
    Sollte jemand weiterführende Beleg dazu haben, dass seiner Meinung nach der Grund für die Geschäftsaufgabe die Vergnügungssteuer NICHT der Grund gewesen ist, sollte er Fakten bringen, die die Vermutung belegbar bestätigen.

    Mehr wissen wir belegbar nicht.

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