Bei der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2020 wird den Stadtverordneten der Jahresabschluss für 2019 zum Beschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestäti-gungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes vom 17. Juli 2020 versehenen Jahresabschluss 2019 gemäß § 114 HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Gesamtgewinn in Höhe von 829.423,67 € wird der Rücklage zugeführt. Quelle: bgb.roedermark.de