Kommt – trotz Geldmangels – im Dezember ASTPlus (Hopper) ?

AST, Anruf-Sammel-Taxi nun doch nicht in Rödermark? Hopper
AST, Anruf-Sammel-Taxi nun doch nicht in Rödermark? Hopper

Lange nichts mehr davon gehört.
Kommt – trotz Geldmangels (wegen Corona) – das
Anruf-Sammel-Taxi (ASTPlus)?
Wird das was im Dezember?

Die weiteren Pilotphasenstarts des ASTplus-Projekts sind wie folgt geplant: Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 in Mühlheim, Obertshausen und Heusenstamm, Ende 2020 in Dietzenbach, Rodgau und Rödermark und als letztes Ende 2021 im Westkreis mit Neu-Isenburg, Dreieich, Langen und Egelsbach. Damit soll das Ziel erreicht werden, einen kreisweit einheitlichen Bestell- und Beförderungsservice für die 350.000 Einwohner im Kreis Offenbach anbieten zu können. Hervorhebung durch den Admin
Siehe: Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach teilt mit – ASTplus kann an den Start gehen.

Dieselfahrverbote sind für kleine Städte wie Rödermark
zum Glück kein Thema. Trotzdem suchen Kommunalpolitiker nach Alternativen zum Auto. Der Magistrat prüft, ob Rödermark beim Kreis-Projekt „ASTplus“ mitmacht.
Unabhängig davon will Erster Stadtrat Jörg Rotter, CDU-Kandidat für die Bürgermeisterwahl, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) wieder einführen.

Quelle: OP-Online

Siehe auch
» 06.01.2021 Neues vom Hopper. Dreieich Zeitung Seite 7
» 18.03.2019 Kreis soll bis 2021 ein neues Anruf-Sammeltaxi haben
» 14.02.2019 ASTplus kann an den Start gehen.
» 25.01.2019 AST kommt zurück.
» 13.10.2018 AST jetzt doch nicht in Rödermark?
» 24.09.2018 Kennen Sie den Anruf-Senioren-Dienst ASD?
» Siehe auch bei -Verschiedene Themen- unter Hopper.


Ratsinfoservice Stadt Mühlheim
Suchen mit FinOrg Jahr 2020.

» Vereinbarung. Finanzierung Verkehrsangebot Kreis Offenbach
» Finanzierungs-und Organisationskonzept
» Stellungnahme der Stadt Mülheim zu FinOrgKonzept
  Beschreibung der Variante A des FinOrg-Konzepts


» KvgOF Hopper


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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