[..]Bezugnehmend auf die Mitte März bis Ende Juni 2020 durch entsprechende Landesver-ordnungen erwirkten Schließung der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Magistrat bislang für die Monate April bis Juni 2020 die Erhebung der Kosten-beiträge ausgesetzt.Aufgrund der aktuell angeordneten Corona-Maßnahmen findet die Betreuung in festen Gruppen statt, so dass – zur Sicherstellung des Dienstbetriebes – die Randzeiten redu-ziert wurden. Auch in diesem Fall sollten die Eltern bei der Erhebung der Kostenbeträge einen Ausgleich erhalten.[..] Siehe Aktenmappe zur HFuW Sitzung am 8.12.2020 (TOP 6)