Es ist das Recht eines Bürgermeisters, kraft Amtes jederzeit eine Antrags-initiative in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Wenn er das aber ohne Absprache innerhalb einer bestehenden Koalition tut – noch dazu wenige Wochen vor einer Kommunalwahl – setzt er sich natürlich dem Verdacht aus, dass dies in erster Linie eine Wahlkampfaktion sein soll. Dennoch will sich die Andere Liste/Die Grünen (AL) sachlich mit der Thematik befassen. Die Ausweisung einer Gewerbefläche ist dabei eine Sache, der Bau einer neuen Straße eine andere. weiter bei AL/Grüne
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.