Leserbrief zu OP-Artikel vom 06.03.2021
Pandemie behindert Gutachten
„Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“, so sagt ein Sprichwort und beschreibt damit recht deutlich ein neuerliches Aussitzen der städtischen Anordnungsmöglichkeiten.
Sehr geehrte Frau Schülner, nein, die zeitliche Verschiebung der in Auftrag gegebenen Gutachten ist sicherlich nicht im Interesse aller Bürgerinitiativen. Vor allem nicht im Interesse der BI in Ober-Roden, denn – und wie mir viele BI Mitstreiter bisher bestätigten – der lärm- und gesundheitsschädliche LKW-Verkehr und nur um den geht es hier, hat im Gegensatz zu den eventuell etwas weniger fahrenden PKW auch in Pandemiezeiten keinesfalls nachgelassen. Eher ist es so, dass die Trucker mittlerweile bis gegen Mitternacht die Schlaglöcher der Straßenschäden zwar ungewollt, aber „genüsslich auskosten“.
Mit dieser aktuellen Ankündigung liegt die 1. Stadträtin auch nicht unbedingt auf einer Wellenlänge mit den Aussagen ihrer Partei, in deren aktuellem Wahlwerbeflyer es u.a. heißt: „Selbstverständlich haben die Anwohner der Kipferl-Kreuzung (….) ein Anrecht darauf, dass ihre Forderungen nach Entlastung sachgerecht geprüft werden. (….) und zwar relativ zügig (….).“
Tja, was heißt zügig? Zur Erinnerung, die ersten Beschwerden wurden bereits in 2018 an die Stadt herangetragen – getan hat sich seither sichtbar nichts. Propagierter Gesundheitsschutz als oberstes Gut oder der grundgesetzlich verankerter Eigentumsschutz sieht anders aus – auch zu Corona-Zeiten.
Nein, es geht hier an der L3097 auch nicht um eine von uns geforderte Willkürmaßnahme, sondern – und wir haben es hier in der OP oft genug beschrieben – schlicht um die verkehrsrechtlich mögliche Umleitung des LKW-Verkehrs über den „Rödermarkring“ als ausgewiesene Umgehungsstraße. Leider bleibt dazu die Frage, was das beauftragte Ingenieurbüro – wann auch immer – theoretisch zu der Umfahrungsmöglichkeit sagen wird, ohne es praktisch getestet zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass es sich um ein anderes Büro handelt, als das, das vor Jahren möglicherweise den LKW-Verkehr i.Z.m. der Eröffnung der Offenthaler Umfahrung berechnete.
Zu guter Letzt soll nicht vergessen werden, dass die Stadt seit Anfang Januar im Besitz einer Lärmberechnung von Hessen Mobil ist, deren städtische Auswertung auch nach mittlerweile acht Wochen (!) angeblich immer noch nicht abgeschlossen ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt….
Womit wir wieder am Anfang wären: „Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“.
Norbert Kern
BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark, den 07.03.2021
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.