Derzeit kursieren Abmahnungen gegen Handwerker, die angeblich nicht in der Handwerksrolle eingetragen sind und ihre Dienstleistungen im Internet anbieten. Vorsicht vor diesen Abmahnungen!
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Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.