[..]mit der neuen Sportstättendatenbank stellt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport den Gemeinden, Städten und Landkreisen ein dezentrales und anwenderfreundliches Instrument zur Digitalisierung ihrer Sportstättendaten zur Verfügung. Welche Sportstätten gibt es in den einzelnen Kommunen und wie sind diese ausgestattet? Wer ist Eigentümer und/oder Betreiber der Sportstätte? Welche Sportanlagen gehören zu einer Sportstätte und welche Sportarten können dort betrieben werden?
Diese und viele weitere Informationen werden zukünftig in der Sportstättendatenbank erfasst und unterstützen damit die Verwaltung bei Entscheidungs- und Planungsprozessen hinsichtlich ihres kommunalen Sportangebots. Auch im Rahmen der Sportförderung des Landes wird die Sportstättendatenbank eine zentrale Rolle spielen. Hier der ganze Kommunalbrief .
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?