Nachgereicht. Präsentationen und Niederschriften.
Schrankenschließzeiten, Fachbereich Kinder PIvA: Praxis integrierte vergütete Ausbildung,
Grundhafte Erneuerung „Innerer Ring“
Siehe hier
Hatte ich die Stavo am 6.7.2021 noch als eine Wohlfühlveranstaltung beschrieben, so war die Ausschusssitzung BUSE am 8.9.2021 genau das Gegenteil. Heftige Wortgefechte zwischen den Koalitionären lassen die Frage aufkommen: „Wie hat es der eine oder andere Koalitionsantrag auf die Tagesordnung einer Ausschusssitzung zu kommen?“
Für einen Teil der abgearbeiteten Tagesordnungspunkte gab es Präsentationen externer Berater, die nachgereicht werden. Auch die schriftlichen Antworten des Magistrats zu gestellten Fragen werden nachgereicht.
Aber der Reihe nach.
Die Schrankenschließzeiten könnten verkürzt werden.
Eine Verkürzung, die nicht mehr als 10 sec. betragen würde, steht ein von der Stadt zu zahlender Betrag von grob geschätzt 500.000,00 € gegenüber. Damit dürfte das Thema vom Tisch sein.
Nachfragen, warum es bei anderen Bahnübergängen klappt und bei der S1 eben nicht, ergibt sich aus „Der Summe der Gegebenheiten“ so der Experte.
Bei der ganzen Diskussion ist untergegangen, dass es sich um den letzten Bahnübergang der S1 handelt und ob es hier notwendig ist, dass die S1 punktgenau einläuft. Ist wegen der Anschlüsse (Regionalbahn, Busse) eine minutengenaue Ankunft erforderlich? Wenn nicht, könnte „Die Summe der Gegebenheiten“ dadurch erweitert werden, dass der zurzeit automatisch ausgelöste Impuls zur Schrankenschließung beim Einlaufen in die Haltestelle Rollwald durch einen manuelle ausgelösten Impuls des Zugführers ersetzt wird. Aber auch so kann man nur mit einer recht unwesentlichen Verkürzung rechnen.
Wie bereits erwähnt. Damit dürfte das Thema vom Tisch sein.
Präsentation folgt.
Befriedigendes zum Parkplatzproblem der Turnerschaft Ober-Roden (TSO) gab es nicht. Mir kam es so vor, als wenn der Bürgermeister die von der Koalition gestellten (also auch von seiner eigenen Partei) am liebsten NICHT auf der Tagesordnung gesehen hätte. Das zur Diskussion stehende Gelände ist laut Bebauungsplan A50 als „Fläche für Sportanlagen“ ausgewiesen. BM Rotter erwähnte, dass dieses Gelände schon seit etlichen Jahren als Erweiterungsfläche der TS gedacht war. Demnach ist wohl kaum damit zu rechnen, dass dort Wohnungsbau erlaubt wird.
Bei dem Antrag der Koalition zu
- Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen (Siehe Koalitionsvertrag)
gab es Wortgefechte, die man eigentlich nur zwischen einer Opposition und den Regierenden, aber nicht zwischen Koalitionären erwarten kann. Und dann auch noch öffentlich. 🙁
Ich will auf die heftige Auseinandersetzung (Trauerspiel) zwischen AL/Die Grünen und der CDU nicht näher eingehen. Nur ein Satz sei mir erlaubt. Eine Zusammenarbeit mit den Grünen ist ein schweres Geschäft. Die CDU hätte es in der Koalition mit anderen Fraktionen einfacher haben können.
Siehe auch
» Herrn Michael Roggenkamp von der Firma ederlog, Erndtebrück. Präsentation Bahnuebergang Dieburger Straße. Schrankenschließzeiten.
» Kein guter Tag für die Jugendlichen in Rödermark.
Dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie wurde ein Schreiben der Turnerschaft Ober-Roden vom 25. Mai 2021 zur Kenntnis gegeben, worin der Verein die schwierige Parkplatzsituation im Bereich ihrer Sportanlage „Mitten drin im Wohngebiet“ darstellt.
Eine Eigentümergemeinschaft des unmittelbar an das Sportplatzgelände der TS angrenzenden Grundstückes hat dem Verein die Möglichkeit entzogen, eine Teilfläche der Liegenschaft als Parkfläche für etwa 70 – 80 PKW zu nutzen. Verhandlungen zur Weiternutzung der besagten Flächen blieben bisher erfolglos.
Im Bebauungsplan A 50 „Am Alten Sägewerk“ ist das Areal zwischen dem TS Sportgelände und der Seligenstädter Straße als „Öffentliche Grünfläche – Sportplatz“ ausgewiesen. Im Bebauungsplan A 52 „In der Dreispitze“ ist ein Teilbereich des genannten Areals als „Fläche für Sportanlagen2 ausgewiesen.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5951
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.