Eine Pflichtveranstaltung für jeden Bürgermeister

Katastrophenschutz: Hochwasser und Starkregenereignisse
Katastrophenschutz: Hochwasser und Starkregenereignisse

Um die Kommunalverantwortlichen vor Ort, also Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die fachlichen Verantwortungsträgerinnen und -träger aus den Kommunen über die Leistungen und Angebote der Landesregierung zu informieren und sie in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich nachzukommen, laden wir den genannten Personenkreis herzlich ein, an der Veranstaltungsreihe „Katastrophenschutz: Hochwasser und Starkregenereignisse“

Hervorhebung durch den Admin.
Hier der ganze Kommnalbrief mit den Terminen zu den Veranstaltungsreihen.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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