Bebauungsplan A32. „Gewerbegebiet Kapellenstraße“

Bebauungsplan A32 Kapellenstraße
Bebauungsplan A32 Kapellenstraße

Bebauungsplan A32
Kapellenstraße Richtung des Rödermarkring

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ beschlossen.
Quelle: rheinmainverlag.de

Der Bebauungsplan liegt vom 15.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus Ober-Roden aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine telef. Anmeldung erforderlich. 06074 911-219 oder 276.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan steht auch während der Auslegungsfrist (also ab dem 15.11.2021) auf der Webseite der Stadt Rödermark unter
https://roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/
zur Verfügung.

Siehe auch
» Heimatblatt Rödermark Seite 4
» Niederschrift (Seite 15) Stadtverordnetenbeschluss

Ablehnung Änderungsantrag AL/Die Grünen (Fraktionsloser SPD Oliver Kempf)
» Stadtverordnetenbeschluss


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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