Pressemeldung der
BI-Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
Rödermark: Bürgerinitiativen mit Status Quo weiterhin unzufrieden
Im Vorgriff auf die bevorstehende Bauausschusssitzung der Stadt Rödermark am 24. November, sehen die Vertreter der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden, Jakob Rhein und Norbert Kern, erheblichen Klärungsbedarf in der Sache, heißt es in einer Pressemitteilung der BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
„Mehrere Monate nach dem Stadtverordnetenbeschluss, schnellstmöglich ein umfassendes Konzept zu erstellen bzw. eine Kreisellösung zu erarbeiten, sowie der Koalitionsvereinbarung von CDU/AL/GRÜNE, zeitnah zum Wohl der Anwohner zu handeln, hat sich in Bezug auf unsere Anliegen immer noch nichts sichtbares getan“, so die beiden Sprecher. Vielmehr, so die Meinung manch betroffenen Bürgers, stelle sich Frage, wie es sein könne, dass die Verwaltung die politischen und damit maßgeblichen Willenserklärungen konterkariere.
Aus Sicht der BI Rodaustraße wird zwar grundsätzlich begrüßt, dass nach zwei Jahren nun endlich ein Planungsbüro mit der „Verkehrsberuhigung auf der Rodaustraße“ beauftragt worden sei. Allerdings habe man Sorge, dass es dem Magistrat und seiner Verwaltung immer noch an der notwendigen Einsicht und Motivation fehle, eigenständig schnellstmögliche, pragmatische und nahezu kostenfreie Entschleunigungsmaßnahmen anzuordnen, wie z.B. das Aufbringen von Radfahrstreifen, das Verbot des Parkens auf Gehwegen oder Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden.
„Dafür wurde unserer Kenntnis nach vor einem Jahr doch speziell eine Stelle besetzt“, so Jakob Rhein.
Bekräftigt wird diese Feststellung auch von der Ortsgruppe Ober-Roden und zwar in Zusammenhang mit dem seit drei Jahren geforderten und aus ihrer Sicht rechtlich möglichem LKW-Durchfahrtsverbot auf der L-3097. Die Prüfung dessen, so habe die 1. Stadträtin mitgeteilt, sei bereits im Dezember 2020 in Auftrag gegeben worden. Allerdings, so Norbert Kern, werde dessen Sachstand bzw. desen Varianten weiterhin und unerklärlicher Weise geheim gehalten.
Auch zum Thema „Blitzer“ verspürt Jakob Rhein wenig von der von Bürgermeister Rotter versprochenen Transparenz und Kooperation. „Papier ist geduldig und die Mühlen der Verwaltung mahlen ärgerlicher Weise langsam. Aber in Anbetracht der identischen Messergebnisse aus August 2021 zu Mai 2019, d.h. es fahren mehr als 70 Prozent der Fahrzeuge schneller als erlaubt, stellt sich uns die berechtigte Frage, wo liegt das Problem zeitnah und unabhängig von anderen Erhebungen hier auch in Interesse der Verkehrssicherheit aktiver zu werden?“.
Ähnlich verdrossen formuliert es Norbert Kern, den vor allem die Fehlinterpretationen der Verwaltung ärgern: „HessenMobil schreibt, dass die Straßenschäden in der Hanauer- und Nieder-Röder-Straße nicht vor 2025 saniert werden und Tempo-30 nicht für erforderlich erachtet würde. Die endgültige Entscheidung darüber obliege aber der Stadt. Nicht erforderlich, heißt also nicht nicht zulässig. Wenn uns die Verwaltung jetzt mitteilt, es sei nun gesetzlich Fakt, dass man kein Tempo-30 anordnen dürfe, dann ist diese Begründnung nicht nur verfehlt, sondern konterkariert auch den politischen Willen“.
Kritisch beleuchtet die Ortsgruppe Ober-Roden auch die städtischen Messergebnisse zur Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Hanauer Straße, die um die 40 Stundenkilometer gelegen hätten. Fälschlicherweise sei hier an einem Lichtmast circa 50 Meter vor der „Kipferl-Kreuzung“ gemessen worden, einem Punkt, wo die Fahrzeuge aus einer unübersichtlichen Rechtskurve kommend in der Regel tatsächlich ordentlich fahren würden.
Erst danach würden die Fahrer erkennen, welche Farbe die Ampel zeige. Zeige sie GRÜN oder gar schon GELB, würde oft stark beschleunigt, um die Kreuzung zu queren. Gepaart mit den erheblichen Straßenschäden steige der Lärmpegel – je nach Fahrzeugart – dann zum Teil ins Unerträgliche; von dann fehlender Sicherheit für Fußgänger ganz zu schweigen.
„Spätestens hier und jetzt“, so Norbert Kern, „wird aus unserer Sicht die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle für die Anwohner um den Kreuzungsbereich überschritten, denn Laut Umweltbundesamt betragen je nach Rahmenbedingungen (z.B. Straßenschäden) die Differenzen für Tempo 30 und Tempo 50 im Mittelungspegels rund 2 bis 3 dB(A). Dies liegt deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Das bedeutet u.a. auch, dass ein PKW bei 60 Stundenkilometer den doppelten Lärm eines PKW mit 40 Stundenkilometer erzeugt. Von LKW mit/ohne Anhängern, die vorab bis zu 20 mal lauter sind, erst garnicht zu reden“.
Soweit die Pressemeldung.
Auf die Bitte der BI hin, noch eine eMail, die an die Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung gegangen ist.
Hier die Mail.
Werte Damen und Herren der Stadtverordnetenversammlung,
wie in der Vergangenheit angekündigt, möchten wir ihnen nachfolgend den aktuellen Informationsstand in Sachen verkehrsbedingter Lärmbeeinträchtigungen und mangelnder Verkehrssicherheit an der Rodaustr. und L-3097 zukommen lassen.
Mehrere Monate nach dem gemeinsamen Beschluss in der STAVO und dem Koalitionsvertrag von CDU/AL/GRÜNE (s.u. *) sowie drei Monate nach dem letzten RTV baten wir die Stadt Anfang Oktober – in Anbetracht nicht sichtbarer und nicht „hörbarer“ Ergebnisse – um die Beantwortung einiger weniger Fragen.
Anlass dazu gab uns das Gefühl, dass der FB-3 offensichtlich nicht gewillt ist, im Sinne der Vorgaben des Bürgermeisters und der 1. Stadträtin transparent und kooperativ zu handeln. Beispielhaft sei das im Januar 2021 vorliegende Lärmgutachten zu nennen, das uns erst am 17.9.2021 übermittelt wurde; zwei weitere Beispiele werden nachfolgend genannt.
Aus Sicht der BI Rodaustraße wird zwar grundsätzlich begrüßt, dass nun endlich ein Planungsbüro mit der „Verkehrsberuhigung auf der Rodaustraße“ beauftragt wurde. Vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten 3 Jahre ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum dies erst im Oktober 2021 geschah.
Die Sorge ist hier begründet, dass es dem Magistrat und seiner Verwaltung offensichtlich immer noch an der notwendigen Einsicht und Motivation fehlt, eigenständig in dieser Thematik schnellstmögliche, pragmatische und nahezu kostenfreie Entschleunigungsmaßnahmen anzuordnen, wie z.B. das Aufbringen von Radfahrstreifen, das Verbot des Parkens auf Gehwegen oder Schilder mit dem Hinweis auf Straßenschäden. Letztendlich wurde wie allgemein bekannt, im Herbst 2020 eine Stelle in der Verwaltung zur Thematik „Verkehrsplanung“ besetzt.
Auch in Zusammenhang mit der sog. „Blitzeroffensive“ ist Papier geduldig. In Anbetracht der identischen Langzeit-Messergebnisse aus August 2021 zu Mai 2019, d.h. es fahren bis zu 72% der Fahrzeuge schneller als erlaubt, stellt sich die berechtigte Frage, wo liegt das Problem zeitnah und unabhängig von anderen Erhebungen hier aktiv zu werden. Auf die u.g. Lärm-Wertangaben des Umweltbundesamts wird hingewiesen.
Die zeitnahe Verkehrsberuhigung auf der Rodaustraße, in Verbindung mit stationären Blitzeranlagen, könnte aus unserer Sicht die Situation vor Ort und folglich das Wohl und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger immens verbessern.
Noch ärgerlicher liest sich die Antwort für die Bürger entlang der L-3097 in Ober-Roden:
a) Erst jetzt wurde bekannt, dass das RP DA bereits am 6.4.2021 mitgeteilt hatte, dass man Tempo-30 zur Nachtzeit weder in der Darmstädter Str. in Urberach, noch im Ortsteil Ober-Roden („welche Straßen?“) nicht zustimmen könne.
Anmerkung: Aus tatsächlichen Gründen und aus den mageren Erfahrungen der Anwohner in Waldacker wurde seitens der BI das angefragte Tempo-30 zur Nachtzeit im Übrigen von Anfang an abgelehnt (- s. Offenbach-Post, 7.+14.5.2021 -).
Da uns der Schriftverkehr mit dem RP DA in Gänze nicht vorgelegt wurde, konnte nicht nachverfolgt werden, ob der FB-3 anhand der Werte, die nur geringfügig unterhalb bzw. innerhalb der Richtwerte liegen, die sog. „Zumutbarkeitsschwelle“ geprüft hat bzw. hat prüfen lassen.
Bekräftigt wird dies von Hessen Mobil im Rahmen der schalltechnischen Berechnung für die L-3097; demnach lägen zwar die Voraussetzungen der Lärmschutzrichtlinie-StV für verkehrsrechtliche Maßnahmen nicht vor – allerdings könne der Auftraggeber, d.h. die Stadt, abwägen, ob sie dennoch solche Maßnahmen anordnen wolle (- s. Schalltechnische Stellungnahme von Hessen Mobil, vom 30.12.2020 -).
b) Bereits im 5. RTV, am 7.7.21, hatte der Sprecher der BIVER mitgeteilt, dass HessenMobil verbindlich erklärt habe, dass man Tempo-30 im Bereich der Straßenschäden (HU-/Nieder-Röder-Str.) zwar nicht für erforderlich halte, der Stadt allerdings die endgültige Entscheidung darüber obliege.
Nicht erforderlich bedeutet also nicht, nicht zulässig.
Wie bereits anlässlich des 5. RTV negiert der FB-3 auch jetzt grundlos die Möglichkeit zeitnah, temporär und (nahezu) kostenfrei ein Tempo-30 anzuordnen. Statt dessen, so die widersprüchliche und verfehlte Begründung, müsse man sich den ablehnenden Aussagen des RP DA und HessenMobil anschließen.
Nicht nur die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag „….die Verkehrssituation im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren“ wird unserer Meinung nach hier ungerechtfertigt und schadenfeinig konterkariert.
Herablassend klingt auch der Satz „Wir denken, dass wir dieses Anliegen nun doch oft genug diskutiert haben und es muss nun klar sein, dass dies momentan Fakt ist“ ein. – Andere Wörter für „Fakt“ sind z.B. Wahrheit und Tatsachen. Deshalb sollten und müssen Wahrheiten oder Tatsachen – wie unter b) beschrieben -, die einer eindeutigen Fehlinterpretation unterliegen, sehr wohl diskutiert werden, auch wenn sie „vom Amt“ kommen.
c) Dass die gemessenen Durchschnittsgeschwindigkeiten vor Haus Hanauer Str. 4 unter den zulässigen 50 km/h liegen, hat zweifelsfrei den einfachen Grund, dass die Fahrzeuge aus einer unübersichtlichen Rechtskurve kommen und deshalb meist ordentlich fahren.
Erst nach passieren des Lichtmastes, an dem das Messgerät – fälschlicherweise – befestigt war, erkennen die Fahrer, welche Farbe die in ca. 50m Entfernung stehende Ampel zeigt. Zeigt sie GRÜN oder gar schon GELB, wird in der Regel stark beschleunigt, um die Kreuzung zu queren. Gepaart mit den erheblichen Straßenschäden steigt der Lärmpegel – je nach Fahrzeugart – dann zum Teil ins Unerträgliche; von dann fehlender Sicherheit für Fußgänger ganz zu schweigen.
Zur allgemeinen Kenntnis (Quelle: Umweltbundesamt):
Je nach Rahmenbedingungen (z.B. Straßenschäden) ergeben diese Berechnungen für Tempo 30 und Tempo 50 Differenzen des Mittelungspegels von ca. 2 bis 3 dB(A). Dies liegt deutlich im wahrnehmbaren Bereich. Die – allerdings nur noch selten – publizierte Meinung, dass Pegeldifferenzen erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar seien, ist bereits seit langem widerlegt. Die Begleituntersuchungen an Hauptverkehrsstraßen zeigen nach der Anordnung von Tempo 30 rund 1 bis 4 dB(A) niedrigere Mittelungspegel
Beispiele (auch zu o.g. Ziff. a – Quelle: Dr. Peter-Michael Valet – www.valet-umweltberatung.de):
PKW mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h 67 dB(A) — schw. LKW mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h 81 dB(A)
PKW mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h 72 dB(A) — schw. LKW mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h 86 dB(A)
bei einer Gewichtsverdopplung beträgt der Lärmanstieg ca.1,2 dB(A)
Ein Pkw mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h erzeugt den doppelten Lärm, den ein Pkw mit 40 km/h erzeugt.
Die Richtwerte nach den Vorgaben der Lärmschutzschutzrichtlinine-StV für verkehrsrechtiche Maßnahmen liegen im Übrigen für sog. „Mischgebiete“ bei 72 dB tags und 62 dB nachts.
Falls Sie unsere Mail interessiert bis hierher gelesen haben sollten, müssen wir leider und unter dem Strich zum wiederholten Male die Feststellung treffen, dass sich im 3. Jahr nach unseren ersten Beschwerden, als auch nach dem mittlerweile 5. RTV nichts sichtbares zur Entlastung der betroffenen Anwohner getan hat. Vielmehr, so die Meinung vieler betroffener Anwohner, stellt sich hier die berechtigte Frage, wie es sein kann, dass die Verwaltung die politischen und damit maßgeblichen Willenserklärungen offenbar boykottiert.
Beispielhaft und abschließend ist hier auch erneut auf das geforderte und rechtlich mögliche LKW-Durchfahrtsverbot auf der L-3097 hinzuweisen, dessen Prüfung, so die 1. Stadträtin, bereits im Dezember 2020 in Auftrag gegeben worden sei und dessen Sachstand bzw. desen Varianten weiterhin und unerklärlicher Weise geheim gehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Jakob Rhein – BI Rodaustraße
Norbert Kern – BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
* Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.06.2021:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, zu prüfen, mit welchen konkreten Maßnahmen eine „entschleunigende“ Fahrbahnführung auf der Rodaustraße inklusive Kreisel an der Kreuzung Am Zilliggarten und ggf. alternativ einer Ampellösung erreicht werden kann.
Hierzu soll schnellstmöglich ein umfassendes Konzept mit mehreren baulich (sowie zugleich rechtlich) möglichen Varianten mitsamt einer jeweiligen Kostenprognose ausgearbeitet und vorgestellt werden – inklusive dem gegebenenfalls temporären Einsatz von beispielsweise u.a. „Lego-Style“-Anti-Terror-Pollern im Verkehrsraum.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, auf die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen dahingehend und nachdrücklich einzuwirken, dass schnellstmöglich eine probate Kreisellösung anstelle der Ampel an der Kreuzung der L 3097 mit der Frankfurter Straße (der sogenannten „Kipferl-Kreuzung“) baulich realisiert werden kann.
Es ist die Kostenverteilung einer solchen baulichen Lösung zu skizzieren, eine grobe Kostenprognose für die Stadt Rödermark und ein grober Zeitplan für eine solche Baumaßnahme vorzulegen.
Koalitionsvertrag zwischen CDU Rödermark und Andere Liste/ Die Grünen
Rödermark 2021–2026 – Ziffer 12.:
„Die Verbesserung der Verkehrssituation um die sogenannte Kipferl-Kreuzung in Ober-Roden sowie entlang der Rodaustraße in Urberach ist im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren.
Siehe auch
Zusammenfassung: KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung, Rodaustraße
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Liebe BI-Rodaustraße.
Mich wundert das Verhalten der Stadtverwaltung nicht im geringsten. In der Urberacher Straße haben die Anwohner mit den gleichen Problemen zu kämpfen. Für die Autofahrer gilt Tempo 30. Die Mehrzahl der Autofahrer fährt doppelt so schnell (oder schneller). Ich hatte in dieser Angelegenheit schon vor über 2 Jahren Gespräche mit Herrn Rotter, Frau Schülner und dem Ordnungsamt geführt. Es folgten Ortstermine…….und was hat sich seitdem verändert?? NICHTS!! Frau Schülner wurde vor ein paar Monaten von Herrn Löw (Redakteur der OP) auf diesen Sachverhalt angesprochen. Ihre Antwort: die Stadt Rödermark baut eine Querspange von der Fa. Rügemer zur Messenhäuser Straße. Wann diese Straße gebaut werden soll wurde natürlich nicht mitgeteilt. Diese Stadtverwaltung sitzt die Probleme einfach aus.
Zu „die Stadt Rödermark baut eine Querspange von der Fa. Rügemer zur Messenhäuser Straße.“
Aus 2017 eine Planskizze zu der von Ihnen erwähnten Querspange.
Siehe auch: Niederschrift Stavo 5.9.2017 (Seite 17)