Nachtrag
» Parkplatzärger in Rödermark
Heute eine Frage per Telefon.
Da ich die Frage nicht beantworten konnte, aber auch ich gerne eine Antwort hätte, hier aus dem Gedächtnis „mit meinen Worten“ die gestellte Frage.
„„Das mit der Parkzeit-Überwachung Kaufland hat auch mich beschäftigt. Ohne Kenntnisnahme Ihres Artikels bin ich schon zu der Meinung gelangt, dass hier das Ordnungsamt einschreiten soll. Die Hinweise auf der Tafel am Eingang des Parkplatzes dürften einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Schon durch diesen einzelnen Punkt (Vergehen) ist doch schon gegeben, dass das Ordnungsamt einschreiten sollte oder sogar muss.““
Evtl. gibt es ja aus berufenem Mund eine Antwort.
Nachsatz
Wenn ich vorher gewusst hätte, was ich mit dem Artikel „Heute fahre ich mal ins Kaufland, um mir den Ablauf der Registrierung anzusehen.“ angetan habe, hätte ich es besser bleiben gelassen.
Siehe auch
» Gedankenaustausch zur automatischen Registrierung
» 24.02.2022 Parkplatzkameras scannen Kennzeichen
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Warum sollte das Ordnungsamt auf privatem Grund einschreiten? Da hilft nur Zivilklage.