Die Befürworter des Hoppers in Rödermark konnten den Bürgern bisher nicht schlüssig darstellen, dass durch die Einführung des Hoppers keine Kostenlawine (anfänglich und langfristig) losgetreten wird. Ebenfalls fehlt eine Erklärung dazu, dass der Hopper, der in Millionenhöhe mit Steuergeldern subventioniert wird, in keiner Weise die Existenz der Taxiunternehmen im Kreis Offenbach gefährdet.
Zum Hopper kann man am 15.01.2022 in der Bild lesen: „Das sind mit Steuergeldern subventionierte Taxis“ „Wenn die Taxiunternehmen die Millionen bekommen würden, die das Projekt Hopper bekommt, könnte man nach jeder Fahrt dem Kunden 5,00 Euro auszahlen.“ so der Taxi-Boss Kratz. Quelle: Printausgabe BILD
Wird die Absicht des Taxi-Bosses auch von den ortsansässigen Taxiunternehmen getragen? Haben sich die Stadtverordneten oder eine der Fraktionen, die dem Antrag zur Einführung des Hoppers in Rödermark zugestimmt haben, schon einmal mit dem ortsansässigen Taxiunternehmer ausgetauscht? Ein Feedback wie: „Hopper stellt keine Gefahr für unser Unternehmen und die beschäftigten Mitarbeiter dar,“ konnte ich bisher nicht lesen.
Siehe auch
Stadtverordnetenbeschluss
» 08.06.2021 Einführung des „Hopper“-Pilotprojekt
» 08.06.2021 Beschluss siehe Niederschrift.
» 06.01.2022 Hopper. Entweder fehlen mir noch Informationen, oder
» 17.07.2021 Ist der Hopper rausgeschmissenes Geld?
» 11.06.2021 Unverzichtbar? Loch, in dem Steuergelder verschwinden?
» 06.01.2021 Hopper. Was ist mit Rödermark?
» 25.09.2020 Kommt – trotz Geldmangels – im Dezember der Hopper?
» Siehe auch bei -Verschiedene Themen- unter Hopper.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?