Leserbrief
Verwarnungen für Raser und Falschparker
Am vergangenen Samstag fiel mir im Seligenstädter Teil der Offenbach-Post diese Überschrift auf. Im Artikel transparent Zahlen zum Jahresrückblick der Ordnungspolizei.
An drei stationären „Blitzern“ wurden ca. 1.400 Verstöße mit Verwarnungen bis 35 € registriert, d.h. Einnahmen von vermutlich mehr als 40.000,–€ generiert. Bei mobilen „Blitzern“ gab es u.a. 2.400 Verwarnungen und 70 Bußgeldbescheide. Nur die Verwarnungen mit nur 30 € hochgerechnet, ergibt einen Betrag von über 70.000,–€.
Als ich letztes Jahr im Interesse der BI bei der Stadt zu mobilen „Blitzeinheiten“ auf der Mainzer-, Hanauer- und Nieder-Röder-Str. für 2020 und davor nachfragte, wurde mir u.a. mitgeteilt, dass es keinen Anspruch auf interne Verwaltungsabläufe gäbe und dies zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeute. Die Antwort lässt zwei Deutungen zu:
- ein warum auch immer bedeckt halten zur Anzahl der Blitzeinheiten in den genannten Straßen;
- im Computerzeitalter von erheblichem Verwaltungsaufwand zu sprechen, klingt nach „Bürger für dumm halten“ oder nach manuellen Strichlisten.
Weshalb verzichtet eine stets mit dem Geld hadernde Stadt auf solche „Einnahmequellen“. Seit Jahren sind sämtliche stationären „Blitzer“ außer Betrieb. Auch die mobilen Blitzgeräte sind seit Monaten von Amts wegen aus dem Verkehr gezogen worden.
„Verkehrsproblematik in Rödermark“ – das leidige Thema. Verkehrs- und Klimarelevant ist auch der Radverkehr, zu dessen Verbesserung bereits 2015 ein „Runder Tisch“ eingerichtet worden war. Unterstützt wurde dieser ab 2017 mit einem sog. Nahmobilitäts-Check, der u.a. zum Ziel hatte, den Radverkehr im Stadtgebiet zu stärken. Verkehrt war das nicht, denn von 2014-2016 wurden in Rödermark insgesamt 53 Unfälle mit Radfahrern und 22 mit Fußgängern registriert; die meisten davon in der Dieburger Straße.
Im Fazit hieß es damals: „An den Ortsdurchfahrten und verkehrsbelasteten Straßen fehlen Radverkehrsanlagen oder sind nicht durchgängig verfügbar; die vorhandenen Radverkehrsanlagen sind uneinheitlich gestaltet und z.T. schlecht wahrnehmbar.“
Was hat sich seither getan?
Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.