Leserbrief
„Mit Elan und Zuversicht für unsere Stadt!“
Mit Interesse und Optimismus las ich letzte Woche diese Überschrift. Hatte sich die Partei AL/Die Grünen anlässlich der letztjährigen Kommunalwahl doch sehr fordernd in die Verkehrs-/Lärmprobleme der Anwohner an der L-3097 in Ober-Roden eingebracht.
Im Wahlkampfflyer war zu lesen, Zitat: „Selbstverständlich haben die Anwohner der Kipferl-Kreuzung (Mainzer-, Hanauer-, Nieder-Röder-, Frankfurter Str.) ein Anrecht darauf, dass ihre Forderungen nach Entlastung sachgerecht geprüft werden“. Ferner stand geschrieben, das durch ein LKW-Durchfahrtsverbot und Tempo-30, Zitat: „….eine wirksame Entlastung erfolgen könnte und zwar relativ zügig und ohne weiteren Landschaftsverbrauch“.
Vermutlich hatten diese Versprechungen der Partei im Wahlbezirk 1 (u.a. Frankfurter Str., Nieder-Röder-Str., Am Kreuz, Jügesheimer Weg) im Vergleich zu 2016 einen Zuwachs von ca. 6% und im Wahlbezirk 4 (u.a. Hanauer Str., Mainzer Str., Hrch-v.-Kleist-Str.) sogar um ca. 8% beschert.
Getan hat sich bis heute leider nichts Sichtbares – relativ zügig sieht anders aus – so dass von diesen Wahlaussagen nicht viel übrig geblieben ist. Dies belegt nun auch der genannte Artikel, denn in den aufgezählten Schwerpunkten für 2022 fehlt – warum auch immer – genau dieser Ansatz. So sollte doch hoffentlich nicht vergessen worden sein, dass gerade dieses Thema auch im aktuellen Koalitionsvertrag (Ziff. 12) und im Auftrag an den Magistrat (08.06.2021) einen gewichtigen Punkt einnimmt.
Uns als Bürgerinitiative fehlen hier erkennbar „die Mühen am Ball zu bleiben, um die dicken Bretter zu bohren“, die notwendig sind, die formalen, aber nicht unüberwindbaren Widerstände in den Verwaltungen zu durchdringen.
Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
Anmerkung vom Admin. Die Quellen.
» Mit Interesse und Optimismus las ich …..
» Texte im Koalitionsvertrag
» Stavo 8.6.2021
» Antwort zu „Verkehrsentlastung Rodaustraße“ vom 8.6.2021
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.