Kostenexplosion Bauen/Renovieren.
ISEK-Kosten sprengen den Rahmen.
Bund der Steuerzahler
RiLiSe — ISEK
Das Land Hessen fordert von den Programmkommunen spätestens ein Jahr nach Aufnahme in das Programm „Aktive Kernbereiche “ ein integriertes Handlungskonzept. Dieses hat laut „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE“ eine wichtige Funktion über das Förderprogramm hinaus. Alle kernbereichsrelevanten Einzelmaßnahmen – öffentliche und private – sollen in abgestimmter Form dargestellt werden. Das integrierte Handlungskonzept beschreibt auch Maßnahmen, die nicht durch das Programm „Aktive Kernbereiche“ gefördert werden, aber zur Kernbereichsaktivierung beitragen. Im Zeit- und Maßnahmenplan sowie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind alle Maßnahmen gebündelt darzustellen. Das Hessische Bauministerium stellt den hessischen Kommunen zudem Leitlinien zum Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ zur Verfügung.
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE
Aktive Kernbereiche in Hessen. Leitlinien zum Förderprogramm vom 18. März 2009.
» RiLiSE
» 2019 ANBest-GK. RiLiSE Nebenbestimmungen
» 11.01.2020 Wird Grunderneuern von Straßen mit 2/3 gefördert?
Siehe auch:
ISEK. Integriertes Stadtentwicklungskonzept. Stadtgrün Urberach. Städtebauförderung
Aus RiLiSE (https://www.rm-news.de/2017/rilise_Richtlinen_ISEK.pdf)
5.1 Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden ist. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid. (s. Nr. 12).
6. Art und Umfang der Zuwendung
Das Land gewährt aus eigenen sowie aus Mitteln des Bundes nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG).
9.3.2 Im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit ist auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Bauvorhaben mit staatlichen Zuwendungen von mehr als 250 000 Euro unterliegen zusätzlich nach Fertigstellung der dauerhaften Kennzeichnungspflicht. Konkretisierende Vorgaben des Bundes und des Landes sind zu berücksichtigen.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.