BIVER. Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage

BIVER Pressemeldung
BIVER Pressemeldung

Bei OP-Online kann man lesen:
Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage

Sinnvolle Parkregelungen vermisst auch Norbert Kern, Sprecher der Verkehrsinitiative BIVER. „Wie innerhalb der Ortsgruppe Ober-Roden immer wieder festgestellt wird, ziehen sich die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse wie ein roter Faden durch den Stadtteil“, schreibt Kern in einer Pressemitteilung.
Quelle: OP-Online

Hier die ganze Pressemeldung
Norbert Kern, Sprecher der Verkehrsinitiative BIVER.

Ein Jahr nach dem einstimmigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung beschreibt der Sprecher der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden, Norbert Kern, die offenkundige Passivität der Stadt in Bezug auf Verkehrsentlastungsmaßnahmen im größten ‚Stadtteil als weiterhin ideenlos, planlos und opportun. Demnach war der Magistrat am 08.06.2021 u.a. beauftragt worden, auf die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen dahingehend und nachdrücklich einzuwirken, dass schnellstmöglich eine probate Kreisellösung anstelle der Ampel an der Kreuzung der L 3097 mit der Frankfurter Straße (der sog. „Kipferl-Kreuzung“) baulich realisiert werden kann. Gleiches spiegelt sich im Koalitionsvertrag (Ziff. 12) der CDU und Andere Liste/ Die Grünen wieder, wo die Verbesserung der Verkehrssituation um die „Kipferl-Kreuzung“ im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren sei.

Passiert ist bis heute offenkundig nichts. „Zwar hatten uns der Bürgermeister und die 1. Stadträtin vor einem Jahr Transparenz und Kooperation in der Sache versprochen, leider herrscht dazu bis heute nahezu „Funkstille“. Formale Anträge wurden, ebenso wie Fragen zu getätigten bzw. geplanten Verkehrsmaßnahmen oder Gutachteraufträgen, größtenteils nicht beantwortet bzw. als verwaltungsinterne Angelegenheiten bezeichnet. Auch wenn das Dementi auf dem Fuß folgen wird, werde ich das Gefühl nicht los, das mögliche verkehrstechnische Maßnahmen auch aufgrund persönlicher Verstimmungen nicht umgesetzt werden,“ so Norbert Kern weiter.

Beispielhaft führt der Sprecher ein Antwortschreiben der Stadt vom 09.11.2021 an die BI an, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass die „Kreisellösung“ erfolglos an HessenMobil herangetragen worden sei. Finanzielle Hindernisse seien der ablehnende Grund. „In einer schriftlichen Nachfrage meinerseits bei HessenMobil nach dem aktuellen Sachstand des Antrags der Stadt erhielt ich am 3. März in einer Mail die Antwort, dass in den dortigen Fachabteilungen dazu keine Informationen vorlägen, ich solle mich an die Stadt Rödemark wenden. Was denn nun?,“ so ein erstaunt, verärgerter BI Vertreter.

Ähnliches, so aus der BI, gilt für einen Antrag betroffener Bürger auf Schutzmaßnahmen gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigung auf der L-3097 in Ober-Roden, der der Stadt seit dem 03.02.2021 (!) vorliegt. „Zwei Auskunftsanträge zu Tempo-30 und dem LKW-Durchfahrtsverbot, die wir der Stadt Anfang März 2022, hatten zukommen lassen, blieben bis heute unbeantwortet“, so Norbert Kern. In dem Zusammenhang wird mittlerweile in der BI gar über eine Untätigkeitsklage nachgedacht.

Wie innerhalb der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden immer wieder festgestellt wird, ziehen sich die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse wie ein „roter“ Faden durch den Stadtteil. Kritisiert werden dabei insbesondere fehlende Schutzstreifen für Radfahrer, z.B. auf der Frankfurter-/Dieburger Straße. So sei zwar auf dieser Durchgangsstraße Tempo-30 angeordnet, was im Übrigen nicht zu den relevanten „Raserzeiten“ ab 17 Uhr kontrolliert werde, wo aber unverständlicherweise das Parken auf den schmalen Gehwegen erlaubt ist, was die Fahrbahn optisch verbreitert und deshalb nicht dazu beiträgt, dass Tempo-30 auch eingehalten wird.

Was in vielen Nachbarkommunen bereits Standard, wie der Bau von lärmmindernden Kreiseln, Sicherheitsvorkehrungen für Radfahrer oder ein Konzept für sinnvolle Einbahnstraßen- oder auch Parkregelungen lässt leider nicht nur nach Ansicht der BIVER Ortsgruppe Ober-Roden mehr als zu wünschen übrig.

Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert