Zwischen 50 und 80 Prozent der Grabsteine, die auf deutschen Friedhöfen stehen, stammen aus Indien. In dieser Branche ist Kinderarbeit weit verbreitet. So arbeiten allein dort etwa 100.000 Kinder in Bergwerken. 1) Quelle aktiv-gegen-kinderarbeit.de
Friedhofsordnung/Friedhofsatzung Dietzenbach
§ 35 a – Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
1) Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der internationalen Arbeitsorganisation vom 17.06.1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt worden sind. Herstellung umfasst dabei sämtliche Bearbeitungsschritte von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt.
2) Für die Nachweiserbringung gilt § 6 a Abs. 2 und 3 FBG in der jeweils gültigen Fassung.
Quelle: Friedhofssatzung/Friedhofsordung Dietzenbach. In Kraft 01.05.2022
Gibt es in Rödermarks Friedhofssatzung einen ähnlichen Passus?
In beiden Friedhofssatzungen auf der Webseite der Stadt Rödermark kann ich keinen Passus auf – Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit – finden.
Siehe Webseite der Stadt Rödermark unter Friedhofssatzung. Version 2013
Da es auf der Webseite der Stadt Rödermark zwei aktuelle Links zu einer Friedhofssatzung gibt, hier die zweite Version. Auch hier kein Hinweis auf Kinderarbeit. Hier der zweite Link Version 2016. Siehe unter Download
Siehe auch
20.06.2022 Wien unterstützt EU-Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.