(von der Webseite der Stadt Rödermark)
Quelle: Stadt-Rödermark
„Gestaltungssatzung“
Sachliche Informationen statt Falschmeldungen!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Stadtplanung im Ortskern Ober-Roden wird derzeit intensiv diskutiert. Ausgangs-punkt ist ein einstimmiger Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (STAVO) vom 18. Juni 2008, mit welchem der Magistrat beauftragt wurde, eine Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden zu erarbeiten.
Ich halte es für sehr erfreulich, wenn Angelegenheiten, die die Bürger direkt betreffen oder betreffen könnten, von diesen auch aufgegriffen und auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Wenn dies alles auf sachlicher Ebene geschieht, fördert dies die Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess als Grundpfeiler unseres Rechts-staats
Wenn der Austausch der Argumente aber mit gezielten Falschmeldungen vergiftet wird, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken oder um andere Zwecke zu erreichen, dann hat dies mit einem fairen Umgang nicht mehr das Geringste zu tun. Ein solcher Zustand ist leider eingetreten.
Am 19. Januar haben die Stadtverordneten Michael Gensert und Armin Lauer für ihre Fraktionen CDU und SPD einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung (STAVO) und die Bürgeranhörung in dieser Woche eingereicht, in welchem es wörtlich heißt:
„Es wurde eine Gestaltungssatzung in den Geschäftsgang der STAVO durch den Bürgermeister eingereicht, ohne dass diese Vorlage vom Magistrat beschlossen wurde. Der Magistrat hatte vielmehr beschlossen, erst eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diesen Beschluss hat der Bürgermeister ignoriert.“
Diese Behauptungen sind unwahr und wider besseres Wissen erfolgt. Sie sind offensichtlich dazu bestimmt, den Bürgermeister in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen – getreu dem Prinzip: „Irgendwas wird schon hängen bleiben.“
Richtig ist:
Alles, was geschehen ist, ist auf einstimmigen Beschluss des Magistrats geschehen.
So hat der Magistrat am 15.11.2010 beschlossen, dass der Stadtverordnetenversammlung die Gestaltungsfibel als Beratungsgrundlage zugestellt werden soll. Der Entwurf einer Gestaltungssatzung sollte in überarbeiteter Form nachgereicht werden.
Hierzu ist es aber nicht mehr gekommen, weil der Vorentwurf in der Ortskern-kommission am 3.12.2010 keine Mehrheit gefunden hatte. Der STAVO lag also kein Entwurf des Magistrats für eine Gestaltungssatzung vor.
Deshalb hat es hierzu weder in den Ausschüssen noch in der STAVO eine Diskussion gegeben. Der – auf Empfehlung des Magistrats – von der STAVO-Vorsteherin vorsorglich auf die Tagesordnung der STAVO am 7.12.2010 gesetzte Tagesordnungs-punkt „Gestaltungssatzung“ wurde deshalb gleich zu Beginn der Sitzung wieder von der Tagesordnung abgesetzt.
In einer Sondersitzung des Bauausschusses am
Donnerstag, 27. Januar 2011, 19.30 Uhr,
Kulturhalle Ober-Roden,
wird über die sachliche und rechtliche Bedeutung einer Gestaltungssatzung infor-miert.
Ich rege herzlich an, hieran teilzunehmen und sich selbst ein Bild über den Verlauf der bisherigen Bearbeitung der Thematik und ihrer inhaltlichen Bedeutung zu machen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Roland Kern
Bürgermeister
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?