……müsse die Stadt ihre Friedhofsgebühren an die Kosten anpassen und überlegen, wie sie die Arbeit der Friedhofsverwaltung optimieren kann. Beides klingt nach höheren Kosten und weniger Service für den Bürger……..
Quelle OP-Online.de Lesen Sie hier den kompletten Bericht
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.