Leserbrief
„Ungewöhnliche Allianzen“
….oder „vernünftige Allianzen“. In der letzten Stadtverordnetenversammlung (STAVO) wurde über das Verbot „Parken auf Gehwegen“ debattiert. Unabhängig davon, das vergessen scheint, dass schon im „Rödermärker Nahmobilitätsplan von 2017“ (!) auf Seite 61 „….zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr im Längsverkehr das Gehwegparken aufgehoben werden sollte“, hatte die SPD – vermutlich motiviert von Kommunalpolitik in Nachbargemeinden (z.B. Rodgau, Heusenstamm) – einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Es lässt sich spekulieren, warum CDU und ausgerechnet AL/Die Grünen („Philosophie einer autogerechten Stadt gehört Vergangenheit an“) auch diesen sinnvollen Oppositionsantrag mehrheitlich zu Fall brachten, nachdem sie bereits einen ähnlichen Antrag der FWR ablehnten (STAVO v. 09.02.2022, u.a. zum Radverkehr in Rödermark).
Plausibel und pragmatisch erscheint das nicht, zumal beide Parteien im Koalitionsvertrag (Ziff. 12) festlegten, das die Verbesserung der Verkehrssituation {….] möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren sei. Gleichfalls stimmte man dem STAVO-Beschluss zu, dass der Magistrat [….] schnellstmöglich prüfen soll, ob eine probate Kreisellösung anstelle der Ampel an der „Kipferl-Kreuzung“ realisierbar ist (08.06.2021).
Laut AL-Fraktion würde beim Thema „Gehwegparken“ die StVO „im Großen und Ganzen“ eingehalten und die sechs Ordnungspolizisten würden „im Rahmen ihrer Möglichkeiten vernünftig und mit Augenmaß“ kontrollieren. Unterstützt von der CDU-Fraktion mit der Feststellung, dass das Ordnungsamt mehr als ausgelastet sei.
Auslastung und Transparenz? – Rodgau könnte hier zusätzlich als Vorbild dienen (s. OP-Artikel vom 20. Juli „Knöllchen am laufenden Band“). Vielleicht würde auch eine „Wege-Zeit-Analyse“ zur „Außenstelle“ Messel dazu führen, dass aus „im Großen und Ganzen“ (im Arbeitszeugnis entspricht das oft der Note „Mangelhaft“) für Rödermark wenigstens ein „zur vollen Zufriedenheit“ würde.
Es geht nicht darum, alle Bürgersteige auszumessen und mit einem generellen „Gehwegparkverbot“ zu belegen, so dass z.B. Rettungsfahrzeuge behindert würden. Aber sehr wohl gibt es für „Brennpunktstraßen“ Alternativen (z.B. Einbahnstraßenregelung, einseitiges/versetztes Parken), die man zum Wohl der Anwohner und Fußgänger auch ohne umfangreiche und immer wieder kostspielige Konzepte ins Auge fassen könnte.
Beispielhaft können die Anwohner in der Mainzer-, Nieder-Röder- und Frankfurter Str. vor allem ab den späten Nachmittagsstunden ein Lied davon singen, wie das geduldete Gehwegparken ihre Straße optisch verbreitert und damit zum schnellerem Fahren bzw. gar Rasen einlädt. Von schwindender Sicherheit und extremen Lärmwerten ganz zu schweigen. Kontrollen finden hier im Übrigen keine statt.
Wie sagte Bundeskanzler Scholz die Tage: „You’ll never walk alone“ – leider gilt das weiterhin nicht für die Rödermärker Bürger, die trotz toller Sommer lärmbedingt nachts ihre Fenster geschlossen halten müssen – Verkehrsmaßnahmen pro Bürger bleiben das „Stiefkind“ der Stadt.
Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
Anlagen
» Nahmobilitätsplan Stadt Rödermark
» Antrag der SPD
» Abgelehnter Antrag 9.2.2022 FWR.
» Kreisel Kipferl Kreuzung
» Koalitionsvertrag CDU/AL
» OP-Online. Knöllchen am laufenden Band
Rodgau. Ordnungspolizei verwarnt Gehwegparker 3.9.2022. OP Printausgabe
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?