Gebührenfreiheit für internetfähige PCs als Zweitgerät!

Gegen das Urteil hat das Gericht Berufung bei Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugelassen. Az. 11 K 1310/08.F(V).

Ein im häuslichen Arbeitszimmer befindlicher PC, der Rundfunkprogramme über das Internet wiedergeben kann, jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Quelle kostenlose-urteile.de » Hier der komplette Bericht ……


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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