Aus www.bauportal-deutschland.de
Eine Live-Überwachung soll mit der geplanten Infrastruktur grundsätzlich möglich sein, jedoch istdies vorerst aufgrund des Personalbedarfs nicht geplant. Vielmehr ist eine temporäre Aufzeichnung der Daten vorgesehen. Um eine Auswertung auch bei Vorfällen für Tage vor verlängerten Wochenenden (Ostern, Pfingsten,Weihnachten) nachträglich vornehmen zu können, ist eine Speicherung von rund 6 Tagen / 144Stunden erforderlich. Per Datenfernübertragung sollen Echtzeitzugriffsmöglichkeiten für die Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main, das PP Südosthessen, Polizeistation Dietzenbach, die DB Station & Service AGsowie die Ordnungspolizei Rödermark möglich sein. Entsprechende vorhandene Schnittstellen beiden entsprechenden Behörden sind demnach zu berücksichtigen. Bei Bauausführung sind bauseits nur die Schnittstellen für die DB Station & Service AG sowie die Ordnungspolizei Rödermark herzustellen. Die Möglichkeit zur Einrichtung weiterer Schnittstellen soll insoweit realisiert werden, insofern diese nicht zusätzliche Kosten verursachen. Andernfalls sind diese Schnittstellen auf Abruf herzustellen und durch die jeweilige Behörde zu finanzieren. Der Zugang per Datenfernübertragung darf nur zugriffsgeschützt möglich sein, ebenso ist hier eine Protokollierung der Zugriffe und Arbeitsschritte erforderlich. Ein Schutz der Kabel gegen Störeinflüsse im Hochvoltbereich durch Oberleitungen der Bahn muss gegeben sein. …..Quelle: http://www.bauportal-deutschland.de
Tagesordnung –
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Top Ö 12.
Antrag der FDP-Fraktion: Videoüberwachung
Die Stadtverordnetenversammlung sowie der Fachausschuss „BUS&I“ haben sich in Folge eines Antrags der FDP-CDU Koalition mehrfach mit dem Thema „Videoüberwachung“ befasst. Im BUS&I Ausschuss wurde zuletzt am 29.04.2009 seitens des Bürgermeisters mitgeteilt, dass „[…] zwischenzeitlich Gespräche mit DB-Service in Darmstadt stattfanden und auch mittlerweile ein Entwurf eines Kooperationsvertrags vorliegt. Allerdings besitzt die DB zurzeit keine entsprechenden Mittel. Hier wird geprüft, ob die Stadt in Vorlage treten und dann später ein Kostenersatz erfolgen kann. Weitere Abstimmungsgespräche sind erforderlich.“ Seit diesem Termin wurde das Thema jedoch nicht mehr behandelt und es hat sich augenscheinlich auch nichts vor Ort an den Bahnhöfen in der Sache getan…. Quelle: bgb.roedermark.de
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.