Wahlplakate.

Auf Wunsch eines Lesers. ) Das Aufhängen von Veranstaltungsplakaten ist von dem folgenden Text nicht betroffen.
 
 
Wahlplakate dürfen erst sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl gehängt oder auf Ständer aufgestellt werden.
Das ist nichts Stadtspezifisches. Das ist Landesrecht.
 

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