Der erste Teil der 39. Stadtverordnetenversammlung brachte keine großen Überraschungen. Was da im Einzelnen beschlossen wurde und die Abstimmergebnisse kann man an anderer Stelle nachlesen.
Was man sicherlich nicht nachlesen kann, ist eine bemerkenswerte Rede vom Abgeordneten der FDP Tobias Kruger zur Gestaltungssatzung.
Ganz im Gegensatz zu den anderen Fraktionen vertrat Herr Kruger die Meinung, dass man Bürgermeister Kern nicht die alleinige Schuld an dem Verfahren und dem anschließenden Scheitern der Gestaltungssatzung zuschreiben kann. Herr Kruger gab zu, dass die Abgeordneten (seine Person eingeschlossen) es versäumt haben, frühzeitig darauf zu drängen, ein im Antrag niedergelegtes Versprechen aller Fraktionen „der vollumfänglichen Information der Bevölkerung“ einzulösen. Herr Kruger vertrat die Meinung, dass man als Abgeordneter nicht nur zu „beschließen“ hat, sondern auch die Beschlüsse zu überwachen hat/sollte/muss.
Herr Kruger entschuldigte sich bei den Bürgern der Stadt Rödermark für die Versäumnisse seiner Fraktion und versprach für die Zukunft eine andere Vorgehensweise bei ähnlich gelagerten Anträgen.
Wenn man jetzt annimmt, dass sich die anderen Fraktionen dieser Entschuldigung anschließen würden, sah sich getäuscht. Der Fraktionsführer der CDU, Michael Gensert, meinte sogar „es wäre besser gewesen, wenn Herr Kruger zu diesem Punkt den Mund gehalten hätte„. Zumindest die Fraktion der CDU sah keinerlei Versäumnisse. Der anschließende Beifall, zu der Rede von Herrn Michael Gensert, zeigte aber den anwesenden Zuhörern, dass ein Großteil der Stadtverordneten wohl die Meinung von Herrn Gensert vertreten und damit völlig richtig gehandelt zu haben.
Was man als Zuhörer nach dieser Rede lernen konnte:
„Gefasste Beschlüsse hat der Magistrat auszuführen. Ob auch so wie beschlossen verfahren wird, hat den Abgeordneten nicht mehr zu interessieren.“
Was gibt es sonst noch zu bemerken?
Sehr viele interessierte Bürger waren anwesend.
Auch der nicht zu STAVO gehörende Bürgermeisterkandidat der SPD, Herr Stefan Junge war anwesend.
Nicht anwesend war der Bürgermeisterkandidat der CDU Herr Norbert Rink.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?