HiB. Habeck kritisiert AKW-Betreiber: Konzept nicht verstanden

Deutscher Bundestag
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Ach so. Man hat ihn falsch verstanden.

01. Habeck kritisiert AKW-Betreiber: Konzept nicht verstanden
Klimaschutz und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/MIS) Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hat sich verärgert gezeigt über die Reaktionen auf seine Schlussfolgerungen aus einem AKW-Stresstest – nicht nur von Seiten der politischen Opposition und unter den Koalitionspartnern, sondern vor allem über ein Schreiben des Betreibers des AKW Isar 2. „EON hat offenbar nicht verstanden, was der Vorschlag war“, erklärte Habeck am Mittwochabend in einer Sitzung des Klimaschutz- und Energie-Bundestagsausschusses den Abgeordneten.

PreussenElektra-Chef Guido Knott hatte die Pläne Habecks in einem Schreiben an das Ministerium laut Medienberichten als „technisch nicht machbar“ bezeichnet, „und daher ungeeignet, um den Versorgungsbeitrag der Anlagen abzusichern“. Dies gelte umso mehr, wenn die Anlage komplett heruntergefahren würde, wie es Habecks Plan vorsehe.

Angesichts drohender Energieengpässe im Winter 2022/23 will Habeck die beiden Atomkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim nach dem regulären Ende ihrer Laufzeit ab dem Jahreswechsel in eine Reserve schicken – um sie bei Bedarf wieder hochfahren zu lassen. Bereits am 25. August habe man das Ministerium darüber unterrichtet, dass in einem AKW-Streckbetrieb ein „flexibles Anheben oder Drosseln der Leistung nicht mehr möglich“ sei, heißt es nun vom Betreiber. Die Aussage verwundere ihn, sagte Habeck dazu im Ausschuss. Das habe er von EON auch schon anders gehört. Zudem sehe das Konzept der Notfallreserve keineswegs ein wiederholtes Hoch- und Herunterfahren der Anlagen vor. Geplant sei vielmehr, dann, wenn man wisse, was man heute noch nicht weiß – wie viele der französischen AKW kommen bis zum Winter wieder ans Netz, wie entwickeln sich die Pegelstände der Flüsse, von denen der Transport zum Beispiel von Kohle abhängt – einmal zu entscheiden, ob es die Atomkraftwerke zur Sicherstellung der Energieversorgung braucht oder nicht. Das werde man, im Dezember, Januar oder Februar entscheiden.
Quelle: www.bundestag.de/hib


Siehe auch
» 06.09.2022 Energiekrise, AKW und Insolvenz
» 08.09.2022 Habeck riskiert den Blackout
» 10.09.2022 Deutsche Grenze. Endlager für Atommüll.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?