Bürgermeisterkandidaten im Schillerhaus.

Es gab kaum großartige neue Erkenntnisse. Interessant war allerdings die Reaktion eines Bürgermeisterkandidaten auf den Vorwurf der Plakatierwut der Partei für den er den als Bürgermeisterkandidat spielt auftritt. Er wollte den berechtigten Einwand nicht akzeptieren und versuchte den Fragesteller ein wenig ins Lächerliche zu ziehen. Bemerkenswert deshalb, weil sich 2004 alle Parteien dazu verpflichtet haben z.B. nicht an Bäumen Plakate aufzuhängen. Davon wollte die CDU allerdings nichts mehr wissen. Gesetze zählen nur für die Anderen.

Lesen Sie einfach einmal den §9 Plakatieren, Beschriften, Bemalen…
Bauzäunen, Bäumen und dergleichen, wenn sie von der Straße oder Anlage eingesehen werden können, soweit dieses nicht Ausfluss der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks ist.
 
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 77 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

 
Da kann ja unser Stadtkämmerer oder Ordnungsamt so richtig Geld machen. Also nicht immer nur lamentieren, es fehlt Geld in der Stadtkasse. Hier braucht man es nur einzusammeln. Egal, woher das Geld kommt. Von mir aus auch aus Berlin.
 
Zum Defizit Badehaus sprach unser amtierender Bürgermeister Roland Kern. So wie ich das verstanden habe, hat sich auch dieser von den Zahlen des Herrn Baron von Münchhausen täuschen lassen. Anders kann ich dessen (Kern) angefressene Reaktion nicht verstehen.
 
Bürger von Rödermark. Das Badehaus ist ein tiefer Sumpf, der ausgetrocknet werden muss. Es müssen richtige Zahlen auf den Tisch. Die Taktfrequenz der unterschiedlichsten und widersprüchlichen Aussage hat sich dramatisch verkürzt. Die Kooperation (CDU und SPD) hat evtl. erkannt, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht und hat den mühsam erarbeiteten Antrag, die Öffnungszeiten des Schwimmbades um 1/3 zu streichen, zurückgezogen. Die Zahlen (Defizit) sind ja die Gleichen geblieben. Woher also der Sinneswandel? Wahlgeplänkel oder auch Zweifel an den Zahlen?
 
Dass der zweite Badehauschef innerhalb kurzer Zeit geht spricht Bände. Das ist eigentlich nur im Oberhaus der Bundesliga normal.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert