Regierung bekräftigt: Derzeit kein Strommangelproblem. 58 Fragen. 58 Antworten.

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Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hält weiterhin an der Aussage fest, dass Deutschland aktuell kein Stromversorgungssicherheitsproblem hat. In ihrer Antwort (20/3479) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zum Fortschrittsbericht Energiesicherheit (20/3190) führt die Bundesregierung aus: Der zweite Stresstest habe gezeigt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Maßnahmen die Stromversorgungssicherheit gewährleistet werden könne. Entscheidende Einflussgrößen seien dabei die Verfügbarkeit von Kraftwerken in den europäischen Nachbarstaaten, insbesondere Kernkraftwerke in Frankreich sowie Wasserkraft, die Verfügbarkeit von Kohle an den Kraftwerksstandorten in Deutschland und die Versorgung der systemrelevanten Gaskraftwerke mit Brennstoff.

Gefragt, ob sie in Betracht ziehe, die Geltung der Stromangebotsausweitungsverordnung, die die Energie-Erzeugung zum Beispiel durch Kohlekraftwerke in der Reserve erlaubt, über den 30. April 2023 hinaus zu erstrecken, antwortet die Regierung, die Verordnung sei zunächst bis zum 30. April 2023 befristet worden, damit die Kohle- und Mineralölanlagen zunächst nur über den kommenden Winter an den Strommarkt zurückkehren. „Dahinter steht der Gedanke, dass bei einem befristeten Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken auch dem Klimaschutz Rechnung getragen werden soll und der Weiterbetrieb der Anlagen nur solange erfolgen soll, wie es notwendig ist, zusätzliches Erdgas einzusparen.“ Das Bundeswirtschaftsministerium prüfe, den Abrufzeitraum der Stromangebotsausweitungsverordnung über die Heizperiode 2022/2023 hinaus zu verlängern.

Die Unionsabgeordneten hatten wissen wollen, ob das Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung Wirkungen entfalte, die die Einhaltung der deutschen Klimaziele in Gefahr bringe. Darauf reagierte die Regierung mit dem Hinweis, der Treibhausgasausstoß von Kraftwerken unterliege dem europäischen Treibhausgasemissionshandelssystem und werde durch dieses System begrenzt. „Hierdurch wird sichergestellt, dass Mehremissionen von einzelnen Emittenten wie deutschen Kraftwerken, auch infolge der Regelungen des sogenannten Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes, nicht zu einer Erhöhung der Gesamtemissionen führen, sondern durch geringere Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen werden.“ Am Ende der Maßnahme werde zudem eine umfassende Evaluierung der Emissionseffekte erfolgen.
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Siehe auch
» Energieversorgung in Hessen im Mai 2022


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Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.