Stresstest: Verfügbarkeit der KKW ist ein weiterer Baustein zur Beherrschung kritischer Situationen.

Stresstest
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Stresstest zum Stromsystem: BMWK stärkt Vorsorge zur Sicherung der Stromnetz-Stabilität im Winter 22/23
Fazit zweiter Stresstest zum Stromsystem

Siehe Analyseergebnisse Seite 62.

Empfehlungen der Übertragungsnetzbetreiber.
Nutzung aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Strom-Erzeugungs- und Transportkapazitäten wird dringend empfohlen! Im Einzelnen:
1. Transportkapazitäten erhöhen: Zusätzliche Potenziale des witterungsabhängigen Freileitungsbetriebes müssen kurzfristig erschlossen werden, um damit die Nord-Süd-Transportkapazität zu erhöhen.
 
2. Redispatch-Potential im Ausland in den Fokus nehmen: Hierfür sind klare und verbindliche Absprachen mit den Nachbarländern erforderlich.
 

3. Vertragliches Lastmanagement: Kurzfristige Potenziale müssen gehoben werden.
 
4. Reserven für Stresssituationen breiter nutzbar machen: Sämtliche Reserven (auch Netzreserve und besondere netztechnische Betriebsmittel) müssen für die bilanzielle Lastdeckung und den Redispatch nutzbar gemacht werden.
 
5. Nutzung weiterer Kraftwerkskapazitäten in Stresssituationen absichern:
a. Marktrückkehr der Kohlekraftwerke aus der Reserve erleichtern (Genehmigungen, Kostenanerkennungen/Kostenübernahmen).
b. Alle in einer Stresssituation notwendigen Gaskraftwerke müssen gesichert mit Gas versorgt werden.
c. Verfügbarkeit der KKW ist ein weiterer Baustein zur Beherrschung kritischer Situationen

Für alle Empfehlungen sind kurzfristig gesetzgeberische Tätigkeiten oder hoheitliches Handeln erforderlich.
Sollten all diese Maßnahmen nicht ausreichen, müssten als Ultima ratio Exporte beschränkt oder Großverbraucher kontrolliert und
temporär abgeschaltet werden, um die Netzsicherheit aufrecht zu erhalten


» Die Pressemeldungen vom BMKW, die
» Langfassung des zweiten Stresstests zum Stromsystem, sowie
» Sonderanalyse Winter 2022/2023
Hier die vorganannte PM sowie Analysen


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?