An der konstituierenden Sitzung am 2.5.2011 konnte ich (natürlich als Zuhörer) nicht teilnehmen. Meine Informationen beziehe ich aus dem Artikel in der OP (OP-Online).
Wenn wir in dem Bereich Finanzen auch solche Rechenkünstler haben, wie bei der Vergabe von Magistratsplätzen, dann sehe ich für Rödermark rosige Zeiten anbrechen.
Was steht da bei OP-Online:
…[]…Bei der Wahl der ehrenamtlichen Stadträte ging die schwarz-grüne Harmonie noch einen Schritt weiter: Zwei Leihstimmen der AL sicherten der CDU einen dritten Sitz im Magistrat. Den hätten sich nach dem komplizierten Berechnungsverfahren sonst FDP und Freie Wähler geteilt, die am Montagabend mit einer gemeinsamen Liste überraschten….[]…Quelle op-online
Rechnen wir einmal:
39 Abgeordnete
6 Magistratsplätze sind zu vergeben.
16 Stimmen hat die CDU
13 Stimmen hat die AL/Die Grünen
6 Stimmen hat die SPD
2 Stimmen hat die FDP
2 Stimmen haben die Freien Wähler.
Hätte jetzt JEDER für einen Kandidaten seiner Partei oder Wählergemeinschaft gestimmt, wäre der Magistrat jetzt wie folgt zusammengesetzt.
Rechenvorgang:
Stimmen der Partei / Anzahl Sitze im Parlament Gesamt * Magistratsplätze
16/39*6 = 2,4615384615
13/39*6 = 2
6/39*6 = 0,9230769231
2/39*6 = 0,3076923077
2/39*6 = 0,3076923077
Es werden zunächst nur die Vorkommastellen betrachtet.
2 Magistratsplätze für die CDU, 2 Magistratsplätze für die AL/Die Grünen, Keinen für SPD, FDP und freie Wähler.
Es sind als 4 Plätze von 6 vergeben. Jetzt wird die Nachkommastelle betrachtet.
1 Platz für die SPD (x.923) Jetzt sind 5 Plätze vergeben.
1 Platz für die CDU (x.461) Jetzt sind 6 Plätze vergeben.
Macht also: 3 x CDU, 2 x AL/Die Grünen, 1 x SPD
Wie Sie sehen ist das Ergebnis, so wie es auch letztendlich zustande gekommen ist.
In op-online steht aber weiter:
..[]..Den hätten sich nach dem komplizierten Berechnungsverfahren sonst FDP und Freie Wähler geteilt, die am Montagabend mit einer gemeinsamen Liste überraschten.
Rechnen wir jetzt einmal mit den Zahlen. Zusammenschluss der Freien Wähler und der FDP.
16/39*6 = 2,4615384615
13/39*6 = 2
6/39*6 = 0,9230769231
4/39*6 = 0,6153846154
0/39*6 = 0
Es werden zunächst nur die Vorkommastellen betrachtet.
2 Magistratsplätze für die CDU, 2 Magistratsplätze für die AL/Die Grünen, Keinen für SPD, FDP und freie Wähler.
Es sind als 4 Plätze von 6 vergeben. Jetz wird die Nachkommastelle betrachtet.
1 Platz für die SPD (x.923) Jetzt sind 5 Plätze vergeben.
1 Platz für die FDP(Freie Wähler x.615) Jetzt sind 6 Plätze vergeben.
Macht also: 2 x CDU, 2 x AL/Die Grünen, 1 x SPD, 1 x FDP/Freie Wähler.
Das kann man aus Sicht der CDU und AL/Die Grünen natürlich nicht zulassen. Insbesondere, wenn man es sich erlauben kann.
Die AL/Die Grünen haben nichts zu verlieren, aber der Koalitionspartner CDU kann wird gewinnen.
Bei op-online ist zu lesen:
..[]..Zwei Leihstimmen der AL sicherten der CDU einen dritten Sitz im Magistrat.
Rechnen wir jetzt einmal mit 2 Stimmen mehr für die CDU (das sind die Leihstimmen). Die Stimmen kommen von AL/Die Grünen.
18/39*6 = 2,7692307692
11/39*6 = 1,6923076923
6/39*6 = 0,9230769231
4/39*6 = 0,6153846154
0/39*6 = 0
Es werden zunächst nur die Vorkommastellen betrachtet.
2 Magistratsplätze für die CDU, 1 Magistratsplätze für die AL/Die Grünen, Keinen für SPD, FDP und freie Wähler.
Es sind als 3 Plätze von 6 vergeben. Jetzt wird die Nachkommastelle betrachtet.
1 Platz für die SPD (x.923) Jetzt sind 4 Plätze vergeben.
1 Platz für die CDU (x.769) Jetzt sind 5 Plätze vergeben.
1 Platz für die AL/Die Grünen (.692) Jetzt sind 6 Plätze vergeben.
Macht also: 3 x CDU, 2 x AL/Die Grünen, 1 x SPD
Etwas zum Nachdenken aus 2010
Haltet mir die Kleinen vom Leib
…[].. Damit – so Kern – erlange die CDU, die in der Stadtverordnetenversammlung nur über 20 von 45 Sitzen verfügt, die Hälfte der Magistratssitze, was dem politischen Stärkeverhältnis widerspreche. Dadurch werde aber das Prinzip der Kollegialität verletzt, welches gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) für den Magistrat ausdrücklich vorgeschrieben sei….Quelle: Bürgermeister erhebt Widerspruch gegen Erhöhung der ehrenamt-lichen Magistratsmitglieder von 6 auf 8
Evtl. kann mir ja einer genau erklären was mit dem Satz in der HGO gemeint ist.
(2) Die laufende Verwaltung besorgt der Gemeindevorstand. Er ist kollegial zu gestalten und führt in Städten die Bezeichnung Magistrat.
Seinerzeit sagte Bürgermeister Kern im Zusammenhang der Magistratserweiterung
….20 von 45 Sitzen (44 %) verfügt, die Hälfte der Magistratssitze, was dem politischen Stärkeverhältnis widerspreche
Die CDU hat 16 von 39 Sitzen (41%) aber jetzt 50% der Magistratsplätze. Und wodurch? Durch Leihstimmen der AL/Die Grünen. Man hat den Kleinen (zugegeben auch durch Zusammenschluss) die Möglichkeit genommen, sich durch einen Magistratsplatz aktiver an der Gestaltung Rödermarks mitzuwirken.
Nachtrag 14.05.2011
Lesen Sie den Artikel vom 14.05.2011.
Magistrat Rödermark. Freie Wähler und FDP
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Da haben sich nach der Sitzung die CDU und die AL in die Kneipe gesetzt sich auf die Schulter geklopft und sind stolz darauf was für tolle Politiker die sind.